O² berechnet konsequent 19% MWSt. weiter ab.
Stimmt O2 berechnet 19% MWSt. Allerdings wird der Differenzbetrag als Vergünstigung wieder abgezogen. Scheint als so korrekt zu sein.
O² berechnet konsequent 19% MWSt. weiter ab.
Stimmt O2 berechnet 19% MWSt. Allerdings wird der Differenzbetrag als Vergünstigung wieder abgezogen. Scheint als so korrekt zu sein.
Aber steuerlich bedeutet das, das 19% MWSt. gegenüber dem Finanzamt abgerechnet werden und das ist auch rechtens.
Es gibt ja auch z.B. die Fälle, wo jemand manuelle Belege schreibt und sich verrechnet. Wenn in der ausgewiesenen Zahl für die MWSt. ein höherer Wert steht
(also z.B. 1000,00 zzgl. 16% MWSt / 190,00 = 1.190,00 ) dann rechnet das Finanzamt mit dem höheren Betragswert und nicht der gültigen MWSt.
O² ist nur nett zu Privatkunden, aber die verbraten die ca. 3% aus Ihrem Nettoumsatz, das FA kassiert bei diesen Rechnungen19%.
Ja sehr seltsam hier die Handhabung im Fall O2. Scheint wohl für den Bereich Privatkunde so zu verlaufen. Wäre eine Erklärung für den Fall des TE.
Die zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer wird zusätzlich an den Fiskus geschuldet. Einkaufsseitig ist in solch einem Fall aber nur der entsprechende reduzierte Steuersatz in Höhe von 16 Prozent abziehbar.
O² berechnet konsequent 19% MWSt. weiter ab. Die rechnen allerdings vorher 19% runter, 16% drauf, = neuer Bruttobetrag und errechnen dann abzüglich 19% einen neuen, niedrigeren Nettowert. Und juche, davon profitiert sogar der Firmenkunde.
Häh?
Also das Bild zeigt genau das Gegenteil von dem was Du hier schreibst. O2 berichtigt die Rechnung auf 16%, stellt also nur 16% MWSt in Rechnung (steht im Text auch extra so drin). Damit der gleiche Bruttobetrag heraus kommt, wird der Nettobetrag erhöht. Privatkunden haben keinen Vorteil und Firmenkunden zahlen sogar mehr. Aber nun fehlt mir die Vorderseite der Rechnung. Vielleicht sieht es dort anders aus.
Hallo Dozent_WISO_MB,
das ist ja nur die Erklärung! O2 stellt in der Tat weiterhin Rechnungen auf 19 % aus und gleicht es über einen Rabatt aus.
Hier im Video zu sehen
alles sehr uneindeutig dargestellt
Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass O2 auf eine 16%-Leistung lieber 19% an's FA abgibt als die Technik nicht anzupassen. Ich finde es deshalb nach wie vor wahrscheinlicher, dass sie eine falsch ausgestellte Rechnung (19% mit Rabatt) zeitgleich korrigieren und diese so zur regulären 16% -Rechnung (ohne Rabatt) wird.
Wirklich sagen tun sie dies aber in der Tat nicht, so dass auch Eure Sichtweise sein könnte.
Zurück zum Thema:
Es handelt sich ja um ein B2B Geschäftsvorfall.
Eigentlich ist es mir doch als Fimrnekunde egal, ob 16% oder 19% auf der Rechnung steht. Ich muss es bei mir nur richtig verbuchen und entsprechend wird es dann als Vorsteuerabzug geltend gemacht. Dem Verkäufer braucht es auch nicht jucken, wenn er eine korrekte Buchhaltung macht.
Problem bekommt der Verkäufer nur, wenn er 19% auf der Rechnung schreibt und nur 16% abführt (manuelle Buchhaltung).
Oder sehe ich als Laie das irgendwie falsch?
Oder sehe ich als Laie das irgendwie falsch?
Ein bisschen. Also ja, Du siehst das falsch. Wurde aber doch oben schon erläutert.
Ansonsten:
Vorsteuerabzug bei Ausweis eines überhöhten Steuerbetrags und bei nachträglicher Erhöhung der Bemessungsgrundlage BFH v. 19.11.2009 - V R 41_08 - Quelle NWB-Datenbank .pdf
. Ich muss es bei mir nur richtig verbuchen und entsprechend wird es dann als Vorsteuerabzug geltend gemacht.
um es noch einmal zu konkretisieren: "Richtig "verbuchen heißt, es nur zu 16% verbuchen, d.h. der Käufer bleibt auf 3% MWST sitzen
Merke: falsch ausgestellte Brechungen gehen immer zu Lasten des Käufers (Leistungsempfänger), nicht des Rechnungsstellers (Leistender)
Der Rechnungssteller muss aber die ausgewiesenen 19% ans Finanzamt abführen, hat also auch keinen Nutzen.
Der Rechnungssteller muss aber die ausgewiesenen 19% ans Finanzamt abführen, hat also auch keinen Nutzen.
Genau, und der Empfänger darf nur 16% Vst. der 19% Rechnung geltend machen, legt also was drauf.
Das System ist so ausgelegt, dass der Fiskus immer gewinnt, wenn zu hohe USt ausgewiesen wird: Der Leistende/Verkäufer muss zu viel ans FA abführen, der Empfänger/Käufer darf nur den niedrigeren Betrag als VSt ansetzen. Das Einzige, was der Empfänger/Käufer machen kann, ist die Einforderung einer korrekten Rechnung und - falls die nicht erstellt wird - eine Kürzung der Zahlung um den falschen USt-Betrag. Dann hat er zumindest keine finanziellen Nachteile und die Gegenseite wird nochmal gründlich über die Rechnungslegung nachdenken.
Der Rechnungssteller muss aber die ausgewiesenen 19% ans Finanzamt abführen, hat also auch keinen Nutzen.
Ja, aber eben auch keinen Schaden, obwohl Verursacher