Steuerliche Belastung im Abfindungsrechner inkonsistent

  • Guten Morgen,


    die Berechnung basiert auf fiktiven Werten.


    Szenario 1

    Abfindung: 500.000

    zu versteuerndes Einkommen: 10.000

    Netto-Abfindung: ~351.000


    Szenario 1

    Abfindung: 500.000

    zu versteuerndes Einkommen: 0

    Netto-Abfindung: ~372.000



    Wie kommt es zu der Differenz von 21.000?

    Handelt es sich dabei um einen Fehler des Rechners?

    Mir erschließt dich nicht die unverhältnismäßige steuerliche Mehrbelastung bei zusätzlichem z.v.E..


    Vielen Dank für eure Hilfe!


    Grüße

    moto111

    • Offizieller Beitrag

    Mir erschließt dich nicht die unverhältnismäßige steuerliche Mehrbelastung bei zusätzlichem z.v.E..

    Mir erschließt sich erst gar nicht, welchen Abfindungsrechner Du genutzt hast. Der aus dem WISO steuer:Sparbuch sieht bei mir zumindest extrem anders aus.

    • Offizieller Beitrag

    Bedeutet das nun für das oben aufgeführte Beispiel, dass bei 10.000 € z.v.E. aus Vermietung eine steuerliche Mehrbelastung entsteht?

    Selbstverständlich. Das erklärt sich doch von selber, wenn Du einmal die von @Petz verlinkte Fundstelle liest und die Steuerprogression tut ihren Teil dazu.

  • Abfindung: 500.000

    zu versteuerndes Einkommen: 10.000

    Das passt m. E. auch nicht zusammen - bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 10.000 Euro zahlt kein Arbeitgber für 35 Jahr Abfindung. Du solltest einmal das Jahreseinkommen (vermutlich dann 120.000 Euro) eingeben, dann dürften etwas realistischere Werte auch aus deinem Rechner herauskommen.

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Möglicherweise ergänze ich die Zahlen mit Hintergrundinfo.

    - Beendigung Arbeitsverhältnis 31.12.2020

    - Auszahlung Abfindung 31.01.2021

    - Jahresbrutto aus Erwerbstätigkeit ´21 = 0

    - Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ´21 = 10.000


    Selbst wenn ich 200.000 als Abfindung annehme und 10.000 aus Vermietung (z.v.E.) ergeben sich folgende unterschiedliche Steuerbelastungen:


    200.000 Abfindung + 0 z.v.E.= 23k

    200.000 Abfindung + 10.000 z.v.E.= 37k


    Somit würden 10.000 Einnahmen mit 14.000 Steuern belastet. Soweit ich es verstehe, hängt dies mit der Fünftelregelung zusammen.


    Währung: €

    • Offizieller Beitrag

    Du hast die Fünftelregelung des § 34 Absatz 1 EStG nicht verstanden. Also einfach noch einmal den Gesetzestext lesen oder auch, wie oben schon gesagt, die von @Petz verlinkte Fundstelle des EStH.


    Vielleicht solltest Du ein paar Euro in ein Steuerprogramm Deiner Wahl investieren und dort die Zahlen anhand eines Beispielfalls in einer Testdatei durchrechnen. Vielleicht machen Dir die detaillierten Erläuterungen und Berechnungen eines Steuerprogramms alles etwas klarer.

  • Danke für die Antwort, den §34 habe ich nun mehrere Male durchgelesen, jedoch nicht erfasst, weshalb ich die Fünftelregelung nicht verstanden habe. Kannst du mir helfen?


    Gerne können wir eine Vorjahressumme z.v.E. ´20 von 70.000 annehmen; sollte das mein Fehler hinsichtlich der Zusammenballungv. sein.


    Der Steuertacho im Planspiel weist mir ebenfalls eine Differenz zwischen 0 für Vermietung (links) vs. 10.000 (mitte) auf.

    • Offizieller Beitrag

    Du vergleichst Äpfel mit Birnen.


    Zitat

    § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) - Außerordentliche Einkünfte

    (1) 1Sind in dem zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte enthalten, so ist die auf alle im Veranlagungszeitraum bezogenen außerordentlichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer nach den Sätzen 2 bis 4 zu berechnen. 2Die für die außerordentlichen Einkünfte anzusetzende Einkommensteuer beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zu versteuerndes Einkommen) und der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen zuzüglich eines Fünftels dieser Einkünfte. 3Ist das verbleibende zu versteuernde Einkommen negativ und das zu versteuernde Einkommen positiv, so beträgt die Einkommensteuer das Fünffache der auf ein Fünftel des zu versteuernden Einkommens entfallenden Einkommensteuer. 4Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für außerordentliche Einkünfte im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1, wenn der Steuerpflichtige auf diese Einkünfte ganz oder teilweise § 6b oder § 6c anwendet.

    Da gibt es nichts mit einem anderen Veranlagungszeitraum zu vergleichen. Ausnahme: Dort lagen ähnliche Einkommensverhältnisse, einschließlich Abfindung i.S. § 34 Absatz 1 EStG, vor.


    Vielleicht machen Dir die detaillierten Erläuterungen und Berechnungen eines Steuerprogramms alles etwas klarer.

    Da wird alles detailliert berechnet und erläutert.

  • Guten Abend,

    bisher habe ich herausgefunden, dass die Mieteinnahmen zu einer erhöhten Besteuerung führen und dass ich Äpfel mit Birnen vergleiche.

    Der Veranlagungszeitraum ist 2021, sowohl für die Zahlung der Abfindung als auch für die Mieteinnahmen.

    Konkret ziele ich darauf ab zu erfahren, wie ich mit der Situation umgehen soll:

    - 200.000 Abfindung

    - keine Erwerbstätigkeit aufgrund Wohnsitz im spanischen Ausland ab 31.01.21

    - 10.000 aus Mieteinnahmen

    - keine weiteren Bezüge

    - Ehegattensplitting


    Grüße

    moto111

    • Offizieller Beitrag

    So wie ich das sehe sehe ich das wenig Gestaltungsspielraum, weil beide Einkünfte in D steuerpflichtig sind....


    Aber das ist natürlich unverbindlich.


    Es sind aber auch nicht die Mieteinnahmen zu versteuern, sondern die Mieteinkünfte. Daher wäre es vlt eine Idee ein bisschen Geld in die Renovierung der Wohnung zu stecken.


    Die Mieteinkünfte unterliegen ab 2022 dann der beschränkten Steuerpflicht, sollte der Wohnsitz weiterhin Spanien sein.

  • Wenn man natürlich erst in #11 die relevanten Angaben macht, darf man sich nicht wundern, wenn hier etwas "gerätselt" wird.

  • Petz danke für die Antwort Petz, womöglich lohnt es sich eine Steuerberater aufzusuchen.

    @nesciens, die einzige Information, welche in #11 ergänzt wurde war die Veränderung des Wohnsitzes. Hatte die fehlende Information eine Relevanz zu Beantwortung der zu versteuernden D-Einünfte?

  • Petz danke für die Antwort Petz, womöglich lohnt es sich eine Steuerberater aufzusuchen.

    @nesciens, die einzige Information, welche in #11 ergänzt wurde war die Veränderung des Wohnsitzes. Hatte die fehlende Information eine Relevanz zu Beantwortung der zu versteuernden D-Einünfte?

    Die fehlende Information war, dass

    a) die Abfindung in einem anderen Jahr gezahlt wird als die zugehörigen Bezüge

    b) dass die angegebenen 10.000 Einnahmen eine andere Bezugsart betrifft