Brief vom FA - Umsatzsteuererklärung fehlt

  • Hallo zusammen.


    Ich brauche mal euer Schwarmwissen...ich habe für meine Mutter das erste mal die Steuererklärung gemacht. Sie ist selbstständige medizinische Fußpflegerin und war mit dem, der ihr bisher mit der StE geholfen hat nicht mehr zufrieden und wollte so kurz vor der Rente nicht noch nen neuen StB suchen. Grund war, dass sie Post vom FA bekam, weil die EÜR elektronisch erfolgen muss und der "StB" das bisher immer nur als Dokument der StE beigefügt hat...und dann war er im Urlaub bzw. hat sich nicht gemeldet...und so weiter.


    Also...was habe ich gemacht...das Thema Gewerbebetriebe ausgewählt...Einnahmen-Überschuss-Rechnung...


    Angaben zum Betrieb

    Betriebsvermögen

    Betriebseinnahmen (19%/Ermittlung über Bruttobetrag -> Feld "N" nicht markiert.)

    Betriebsausgaben


    Der Punkt Umsatzsteuer wurde automatisch berechnet/hinterlegt.


    Alles inkl. Zertifikat ans FA gesendet.


    Dann kam Post:


    Im Rahmen Ihrer Gewinnermittlung werden umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen iHv. 26K und vereinnahmte Umsatzsteuer iHv. ca. 5K erklärt. Eine Umsatzsteuererklärung wurde von Ihnen bisher jedoch nicht eingereicht. Bitte reichen Sie diese nach.


    Ist wahrscheinlich einfach erklärt...aber was habe ich hier vergessen bzw. was muss noch nachgereicht werden?

    • Offizieller Beitrag

    Mangels entsprechender Angaben kann ich nur unterstellen, dass Du die vereinfachte EÜR im ESt-Modul des WISO steuer:Sparbuch genutzt hast. Da wird aber für gewerbliche oder selbständige Einkommensteuer keine Umsatzsteuer-Zahllast ermittelt und auch nicht festgesetzt.


    Du solltest also erst einmal die Art der Umsätze und deren Steuerpflicht nach dem Umsatzsteuergesetz prüfen und auch deren einkommensteuerliche Einstufung bezüglich der Einkunftsart. Da gibt es gerade bei dem Berufsbild medizinische Fußpflege unter Umständen Besonderheiten, die wir hier nicht beurteilen können.


    Du solltest Dich im Interesse Deiner Mutter schnellstens mit einem Steuerberater in Verbindung setzen oder ggf. auch mal mit dem FA telefonieren.