Hallo liebe Community es geht um folgendes Problem: Ich befinde mich derzeit von Mitte September bis Mitte November in Elternzeit (2 Monate) . Nun habe ich wider Erwarten am 3. November ein Honorar aus freiberuflicher Tätigkeit von ca. 5000 € überwiesen bekommen. Diese Einnahme liegt somit leider im Bezugszeitraum des Elterngeldes.
Folgende Fragen daher:
1. Gleicht sich das Finanzamt mit der Elterngeldstelle bzw. umgekehrt regelmäßig ab oder geschieht das nur sporadisch?
2. Muss man die Einnahmen in der EÜR datumsgenau, also 03.11.2020 angeben? Oder würde es auch ausreichen nur den Monat (11/2020) oder das Quartal (Q4/2020) anzugeben? Die Möglichkeit besteht zumindest im Programm.
Oder reicht es sogar einfach die gesamten Jahreseinnahmen anzugeben?
Danke schon mal für eure Antworten.