EÜR - wie Honorare aus freiberuflicher Tätigkeit eintragen?

  • Hallo!

    Ich erstelle zum ersten Mal eine Aufstellung von freiberuflichen Einkünften meiner Frau (etwa 1-2 mal pro Monat, immer für den gleichen Auftraggeber). Gesamtsumme über das Jahr etwa 10.000€.


    Ich bin etwas überfordert von den einzelnen Punkten der Eingabemaske. Man muss wohl jeder Zahlung ein Sachkonto und ein Geldkonto, sowie einen Buchungstext, zuordnen?


    Um was handelt es sich dabei genau? Welche Ziffern treffen in diesem Fall am Ehesten zu?


    Vielen Dank.

  • Umsätze zu 19% - in der EÜR gibt es keine Unterschiede, ob freiberuflich oder gewerblich.

    Aber: aufpassen, immer der gleiche Auftraggeber könnten zu Nachfragen seitens der Sozialversicherungen führen, Stichwort "Scheinselbständigkeit".

  • Kann mir jemand sagen, was es mit den einzelnen "Konten" auf sich hat (die einer vierstelligen Nummer bedürfen)? Mir ist völlig unklar, was "Konto 1" und "Konto 2" ist.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht solltest Du überhaupt erst einmal erwähnen, um welche Software(-version) es eigentlich geht, da Buhl in der Tat mehrere Steuerprogramme im Angebot hat.


    Hast Du überhaupt einmal gebucht oder sonst irgendwelche Grundkenntnisse in der Buchhaltung? Ansonsten solltest Du das vielleicht doch einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe überlassen.

  • Ich nutze WiSo Steuer 2020, ich habe keine Kenntnisse in der Buchhaltung. Sowohl ich, als auch meine Frau sind pensioniert, beide über 70, und nicht sonderlich Computer-versiert. Nachdem meine Frau ihre primäre selbstständige Tätigkeit vor einige Jahren aufgegeben hat, arbeitet sie jetzt noch gelegentlich auf Honorarbasis für den Berufsverband. Die Erträge daraus haben wir bisher (immer problemlos) als Anlage an das Finanzamt weitergeleitet. Dieses Jahr kam aber mit dem Steuerbescheid die Aufforderung eine EÜR auszufüllen, für mich also das erste Mal.

    Wir haben während unserer Berufstätigkeit immer einen Steuerberater engagiert, die letzten Jahre aber mit WiSo nie Probleme gehabt. Dass ich bei 10.000€ Umsatz mir nicht für 1.500€ die Steuererklärung machen lassen kann, dafür haben Sie hoffentlich Verständnis.


    Ich hatte gehofft, daß es für die oben genannten Probleme eine ganz einfache Lösung gäbe, auf die ich auf Anhieb nicht gestossen bin, daher habe ich mich an das Forum gewandt. Offensichtlich ist es wohl doch deutlich komplizierter, als ich dachte.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn keine Umsatzsteuerpflicht besteht bzw. die Kleinunternehmerregelung des § 19 Absatz 1 UStG greift, könnte man es mit der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls probieren. Mit dem gesonderten EÜR-Modul tut sich jeder ohne Grundkenntnisse in der Buchführung schwer, da dort mit einem vereinfachten Kontenplan gearbeitet wird.