Wie angeben, dass man noch bei Eltern wohnt(e)?

  • Hallo, leider konnte ich über die Suche nichts finden.


    Ich habe bis vor kurzem noch bei meinen Eltern gewohnt, habe aber seit 5/2020 eine eigene Wohnung.

    Nun muss ich ab 2016 meine Steuererklärungen abgeben, weil mich mein 2. Arbeitgeber (Minijob) blöderweise auf Steuerklasse 1 gesetzt hatte - ja, ist mir leider nicht aufgefallen, bzw. dachte alles wäre in Ordnung.


    Nun beschwert sich Steuer Start natürlich und ich habe ziemliche Nachzahlungen zu leisten.

    Da ich studiert habe und relativ viele Ausgaben hatte, aber noch bei meinen Eltern gewohnt hatte, wollte ich fragen wo ich das eintragen kann?


    Bei der Fahrtkostenerstattung beispielsweise ist für den Sachbearbeiter nicht ersichtlich wie ich auf eine andere Startadresse (Wohnung bei Eltern) komme, im allgemeinen Feld habe ich ja meine aktuelle (alleiniger Wohnsitz) Adresse eingetragen.


    Vielen lieben Dank!

  • Abramson

    Hat den Titel des Themas von „Wie angeben, dass man noch bei Eltern wohnt?“ zu „Wie angeben, dass man noch bei Eltern wohnt(e)?“ geändert.
  • mein 2. Arbeitgeber (Minijob) blöderweise auf Steuerklasse 1

    Völlig zu Recht - er darf dich nicht als MInijobber einordnen, wenn du schon einen anderen Minijob hast. Das geht nur bei privaten Haushalten, nicht bei gewerblich/freiberuflich tätigen Arbeitgebern. Und Elstam wird ihm Klasse 1 gemeldet haben - daran ist er nämlich gebunden (entspricht der Steuerkarte früher, deine Eltern kennen das sicher noch).

    Meines Erachtens muss bei den Erklärungen für die Vorjahre der Wohnsitz am 31.12. des jeweiligen Jahres angegeben werden (oder du gibst im Begleitschreiben an, dass du in dem Jahr einen anderen Wohnsitz hattest). Das kannst du aber auch in einem kurzen Schreiben an deinen Veranlagungsbeamten klarstellen - woher soll er das wissen?


    Steuer:start "beschwert" sich sicher nicht, es gibt dir maximal Hinweise oder weist auf Fehler hin.

  • Hallo,


    ja, leider war es dem Sachbearbeiter ziemlich egal, bzw. hat er sich nicht darum gekümmert - obwohl ich angegeben habe, dass ich hauptberuflich an einer Schule arbeite, dort natürlich regulär auf Steuerklasse 1.

    Warum beide Arbeitgeber mit Steuerklasse 1 "durchgekommen" sind und das von 2016 bis 2018 verstehe ich sowieso nicht.

    Und klar, es war mein Fehler die Abrechnungen nicht genau gelesen zu haben, das ist ja klar.


    Steuer:start zeigte die Belege natürlich in dickem Rot an, das meinte ich mit beschweren. Bisher kam ja auch nichts vom FA, dass da irgendwelche Daten widersprüchlich sind.


    Ja, dann werde ich das auf einem Beiblatt ergänzen, damit es für den FA-Sachbearbeiter dann auch logisch erscheint, dass ich beispielsweise die Fahrtkosten von dem anderen Startpunkt angegeben habe.

    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Steuer:start zeigte die Belege natürlich in dickem Rot an, das meinte ich mit beschweren. Bisher kam ja auch nichts vom FA, dass da irgendwelche Daten widersprüchlich sind.

    Das Programm stellt alle Hinweise farblich abgesetzt dar, damit sie auch auffallen. Es gibt aber immer noch einen Text mit Infos dabei, den man auch lesen sollte und dann ggf. dem Handlungsvorschlag folgt (als ok markieren z.B., wenn der Sachverhalt nun einmal so ist). Deshalb sollte man die Hinweise hier auch immer als bereinigten Screen einbinden, damit nicht jeder potentielle Hilfesteller rätseln muss. Das FA vermerkt sich nur, dass Du einkommensteuerpflichtigen Arbeitslohn von verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander erhalten hast und somit ein Pflichtveranlagungsfall bist. Damit ist das für die mit der Einkommensteuerveranlagung erledigt.


    Ja, dann werde ich das auf einem Beiblatt ergänzen, damit es für den FA-Sachbearbeiter dann auch logisch erscheint, dass ich beispielsweise die Fahrtkosten von dem anderen Startpunkt angegeben habe.

    Warum? Das wird alles erklärt und abgefragt. Deine in der Erklärung anzugebende Wohnanschrift ist immer Deine aktuelle Anschrift. Danach richtet sich auch die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts. Den Rest gibt man in den Anlagen entsprechend an. Da wird doch zur Entfernungspauschale z.B. explizit gefragt, ob die da für den Veranlagungszeitraum maßgebliche Anschrift auch die aktuelle Anschrift ist:




    Also immer Zeile für Zeile abarbeiten!

  • Ah okay, die Angabe das es eine abweichende Startadresse gibt ist bei Steuer:Start 2017 nicht vorhanden. Ab 2018 schon, die hab ich jetzt ab da eingetragen, danke schön!


    Ja, die Hinweise habe ich gelesen. Im Programm selbst konnte ich ja unterm Strich nur ein "Ja, ignorieren" angeben um überhaupt weiter machen zu können. Mit dem Finanzamt hab ich deswegen schon gesprochen wie man nun fortfahren kann, auch im Hinblick auf Verspätungszuschläge.

    Danke für die Hilfe!