Privates KFZ ist nun ein Unternehmens Auto - Wie genau berechne ich Die Abschreibung?

  • Guten Tag,


    ich habe mein Auto 2016 für 18.000 Euro mit 40.000km gekauft.


    Seit Juni 2020 bin ich selbstständig und das Auto ist (aufgrund mehr als 80% Dienstlicher Fahrten, mit Fahrtenbuch) ein betriebliches Auto geworden.


    Ich habe nun gelesen, dass das FA nur bis 120.000km Abschreibungen zulässt. Oder habe ich das falsch gelesen?

    Ich fahre im Jahr ca. 25.000km.


    Kann ich das Auto noch 2 oder mehr Jahre abschreiben?


    Vielen lieben Dank für eure Hilfe.

  • Erstens handelt es sich bei 80% dienstlicher Nutzung um betriebsnotwendiges Vermögen, d.h. du musst das Auto in dein Betriebsvermögen einlegen - es gibt da kein Wahlrecht. HIerzu solltest du den Zeitwert zum 1.6.2020 ermitteln und als Privateinlage entprechend buchen.


    Dann musst du realistisch die Restnutzungsdauer schätzen (dokumentieren), denn die 120.000 Kilometer sind die Annahme der Finanzbehörden bei Neufahrzeugen (6 Jahre à 20.000 Kilometer als Normdurchschnitt). Du kannst aber gerade bei Gebrauchtfahrzeugen von der Norm 6 Jahre abweichen. Die AfA ist begrenzt auf den Wert und nicht auf irgendwelche Kilometer, d.h. du schreibst über die geschätzte Nutzungsdauer ab und nicht über Kilometer.

  • Hallo,


    Erstmal vielen Dank für die Antworten.


    Ich bin seit dem 01.06.2020 nebenberuflich Freiberufler und seit dem 01.10.2020 komplett selbstständig.


    Ich habe alle steuerfragen beantwortet bekommen (durch lesen hier im Forum) aber das Auto lässt mir keine Ruhe 😊


    Nochmal kurz zur ausgangssituation;


    - Auto wurde 2016 mit 40.000 km für 18.000 Euro gekauft.

    - im Juni 2020 (also mit Beginn meiner Freiberufler Tätigkeit im Nebenerwerb) hatte das Auto 140.000 km gelaufen.


    Ich habe nun von Juni - September alle Dienstfahrten mit 0,30 Euro berechnet.


    Ab Oktober geht das Fahrzeug nun in dem Betrieb über.

    wie lange ist denn jetzt die Abschreibung normal?

    Das Auto wird aktuell noch mit ca. 8000 Euro gehandelt.

    Kann ich nun noch realistisch zwei Jahre absetzen?


    Ich es richtig das ich von Juni bis September die 0,30 Euro ansetze und dann ab Oktober das fahrtenbuch führe (1% kommt nicht in Frage aufgrund der ausschließlich dienstlichen Fahrten) und dann von Oktober - Dezember alles absetzen kann und nur die privaten Kilometer versteuere?



    Vielen lieben Dank für die Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe nun von Juni - September alle Dienstfahrten mit 0,30 Euro berechnet.

    Auch da musst Du schon prüfen, ob das überhaupt zulässig ist und insoweit nicht notwendiges Betriebsvermögen gegeben ist. Nebenberuflich oder nicht spielt da keine Rolle, sondern selbständig oder eben nicht.


    Ich es richtig das ich von Juni bis September die 0,30 Euro ansetze und dann ab Oktober das fahrtenbuch führe (1% kommt nicht in Frage aufgrund der ausschließlich dienstlichen Fahrten) und dann von Oktober - Dezember alles absetzen kann und nur die privaten Kilometer versteuere?

    s.o.

  • Das Auto wird aktuell noch mit ca. 8000 Euro gehandelt.

    ADAC o. Schwacke? (bei diesem Wert am besten ein Kurzgutachten einholen.)

    Zudem muss beachtet werden, dass es beim Erwerb sicher schon min. 2 Jahre auf dem Buckel hatte. (BJ wurde nicht erwähnt)

    Der BFH geht von einer Gesamtnutzungsdauer von 8 Jahre u. 120000 km aus.

    Am besten selbst die Suchmaschinen nutzen.

    Hier darf nur die Programmbedienung erklärt werden und nicht das, was wäre wenn.

    • Offizieller Beitrag

    ADAC o. Schwacke? (bei diesem Wert am besten ein Kurzgutachten einholen.)

    Wozu das denn? Er hat alle Kaufdaten und es stellt sich nur die Frage des AfA-Zeitraums ab Anschaffung in 2016. Was soll Schwacke da helfen?

    ich habe mein Auto 2016 für 18.000 Euro mit 40.000km gekauft.

  • Er hat alle Kaufdaten ...es stellt sich nur die Frage des AfA-Zeitraums ab Anschaffung in 2016.

    richtig "Kaufdaten" und Anschaffung 2016

    2016 für 18.000 Euro mit 40.000km

    mehr aber auch nicht.

    Er möchte das FZ aber 2020 einlegen.

    Wir schreiben das Jahr 2020 und haben zwischenzeitlich das Dieselhorrorszenario.

    was bringt es, ein Fahrzeug (evtl. sogar VW und dann noch Diesel) 2016 für 18.000 erworben zu haben, der 1 Jahr später nur noch 5.000 wert ist.

    Das ist keine AfA sondern realer Wertverlust.

    von daher 100,-- in ADAC-Gutachten stecken.

    Das ist keine Beratung, sondern nur ein gut gemeinter Rat.

  • Hallo nochmal,


    danke bis hierher.

    Ich google schon echt viel, aber manche Sachen sind dann halt doch sehr speziell.


    Die Erstzulassung erfolgte 2013. 2016 habe ich es dann Privat gekauft und 2020 nehme ich es in das Betriebsvermögen auf.


    Logischerweise darf ich das Auto dann jetzt nur noch (laut deiner Liste) nur noch ein Jahr abschreiben. Wenn es also noch 5000 Wert ist, darf ich dann dieses Jahr (bzw. nur die Monate) abrechnen?

  • Wie kommst du denn auf ein Jahr? Du hast 2016 gekauft, damit beginnt für dich die Abschreibungsfrist, privat 8 Jahre. Also hast du 2020 erst drei Jahre "verfrühstückt". Das Zulassungsjahr ist absolut unwichtig.

    Die amtliche AfA-Tabelle gilt auch für gebraucht erworbene Wirtschaftsgüter, du musst nur bei Anschaffung prüfen, ob das entsprechende Gut auch diese Nutzungsdauer haben wird.

  • ich sehe ab dem 3. Jahr nur noch 2 Jahre und 50%

    Bei privater Nutzung haben wir aber 8 Jahre - d.h. es sind von 8 Jahren erst 3 Jahre und x Monate verbraucht, verbleibt Rest von 4 Jahren und y Monaten. Daher ja auch mein Hinweis in #9

  • Ah okay, ich habe es falsch verstanden.


    Also noch zwei Jahre mit jeweils 50% (Restwert) absetzen.

    Verstanden - Danke.


    Noch eine Frage zu den privat gefahrenen Kilometern:


    Diese muss ich am Ende auch als Einnahme versteuern. Zu den Gesamtkosten KFZ, zählt da auch die Abschreibung des KFZ, zu? Oder nur alle Ausgaben (Sprit, Versicherungen, Reparatur usw.)?

    • Offizieller Beitrag

    Fragen wir mal anders: Wie wurde das Fahrzeug denn bis zur Selbständigkeit genutzt und ggf. in welchem Rahmen einkommensteuerlich berücksichtigt?

  • Abschreibung

    AfA ist Aufwand wie alle anderen FZ-Kosten .... also Konto 4832

    Noch eine Frage zu den privat gefahrenen Kilometern:

    wenn das FZ privat ist (war es ja die ganze Zeit), kannst u privat soviel fahren wie Du möchtest.

    den Aufwand ( € 0,30 km ) den Du als Unternehmer an Dich als Fahrzeughalter ausgezahlt hast, wird auf 4590 gebucht

    wenn das FZ ins BV aufgenommen ist, wirst du Fahrtenbuch führen, also prozentual (privat gefahrene KM) an den Gesamtkosten beteiligen müssen, oder die 1% Regelung anwenden.

  • Das Fahrzeug wurde bis zur Selbstständigkeit privat genutzt und daher nicht steuerlich berücksichtigt.


    Seit Oktober 2020 ist das KFZ im Betriebsvermögen und ich führe seitdem ein Fahrtenbuch. (keine 1% Regelung)

    Von Juni bis September wurde das Fahrzeug nur zu 30-40% betrieblich genutzt, daher setze ich hier alle Fahrten mit 0,30 Euro ab.


    Die Frage bleibt daher noch offen:

    Muss ich die Abschreibung des KFZ mit in alle Kosten einberechnen, wenn ich die privaten Fahrten (laut Fahrtenbuch) berechne?

    • Offizieller Beitrag

    Das Fahrzeug wurde bis zur Selbstständigkeit privat genutzt und daher nicht steuerlich berücksichtigt.

    Auch nicht im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit, z.B. anlässlich Auswärtstätigkeiten etc.?


    Die Frage bleibt daher noch offen:

    Muss ich die Abschreibung des KFZ mit in alle Kosten einberechnen, wenn ich die privaten Fahrten (laut Fahrtenbuch) berechne?

    Fragst Du das im ernst? Schon einmal von der unentgeltlichen Wertabgabe gehört, auch gerne Privatentnahme genannt?

  • Muss ich die Abschreibung des KFZ mit in alle Kosten einberechnen, wenn ich die privaten Fahrten (laut Fahrtenbuch) berechne?

    siehe #14

    sobald das FZ im BV ist, sind alle damit verbundenen Kosten Aufwand. punkt

    wenn Du lt Fahrtenbuch 20% damit privat fährst, hast Du von allen Kosten 20% zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen. (außer Steuer/Versicherung u. in deinem Fall AfA)

    8921 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Betriebes - Kfz.

    AfA ist Aufwand wie alle anderen FZ-Kosten .... also Konto 4832