Privates KFZ ist nun ein Unternehmens Auto - Wie genau berechne ich Die Abschreibung?

  • siehe #14

    sobald das FZ im BV ist, sind alle damit verbundenen Kosten Aufwand. punkt

    wenn Du lt Fahrtenbuch 20% damit privat fährst, hast Du von allen Kosten 20% zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen. (außer Steuer/Versicherung u. in deinem Fall AfA)

    8921 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Betriebes - Kfz.

    Du schreibst: alle Kosten davon 20% - Okay das wäre dann die Antwort auf meine Frage.


    Aber warum schreibst du direkt dahinter: Außer? - oder meinst du damit die Mehrwertsteuer? (bin Kleinunternehmer, daher bin ich da außen vor)

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe nun gelesen, dass das FA nur bis 120.000km Abschreibungen zulässt. Oder habe ich das falsch gelesen?

    Ich fahre im Jahr ca. 25.000km.

    Was ja schon durch die, nach Deinen Angaben, ausschließlichen Privatfahrten abgedeckt ist:

    ich habe mein Auto 2016 für 18.000 Euro mit 40.000km gekauft.

    - im Juni 2020 (also mit Beginn meiner Freiberufler Tätigkeit im Nebenerwerb) hatte das Auto 140.000 km gelaufen.


    Aber warum schreibst du direkt dahinter: Außer? - oder meinst du damit die Mehrwertsteuer? (bin Kleinunternehmer, daher bin ich da außen vor)

    Was dann wieder die Frage nach dem Umfang der tatsächlichen betrieblichen Nutzung aufwirft. Bei 25.000km Privatfahrten im Jahr und Kleinunternehmerschaft, dürfte die Klärung der Frage nach notwendigem oder gewillkürten Betriebsvermögen unabdingbar sein.


    Bei den unzureichenden und sich widersprechenden Infos bin ich nun raus. Ansonsten scheinst Du ja auch eher der Meinung von @neuer_uhu zu folgen als der der anderen Hilfesteller.

  • Seit Juni 2020 bin ich selbstständig und das Auto ist (aufgrund mehr als 80% Dienstlicher Fahrten, mit Fahrtenbuch) ein betriebliches Auto geworden.

    Das bleibt ja weiterhin - also betriebsnotwendiges Vermögen.

    Das heisst, alle Aufwendungen, auch Steuer, Versicherungen etc. werden auf die entsprechenden Konten gebucht.

    Für die private Nutzung musst du Umsätze buchen (es gibt hierfür die von@neuer_uhu aufgezeigten Konten, wobei als Kleinunternehmer nur das Konto ohne Umsatzsteuer in Frage kommt (du kannst ja keine Vorsteuern ziehen). Diese berechnet sich aus 20% derGesamtkosten einschließlich Steuern, Versicherungen und Abschreibungen. Den Umsatz musst du - damit Elster bei der Übertragung nicht auf Fehler läuft - gegen Privatentnahme buchen.

    • Offizieller Beitrag

    Seit Juni 2020 bin ich selbstständig und das Auto ist (aufgrund mehr als 80% Dienstlicher Fahrten, mit Fahrtenbuch) ein betriebliches Auto geworden.

    ch fahre im Jahr ca. 25.000km.

    - im Juni 2020 (also mit Beginn meiner Freiberufler Tätigkeit im Nebenerwerb) hatte das Auto 140.000 km gelaufen.

    Das Fahrzeug wurde vorher nicht für andere Fahrten, als privaten, benutzt.

    Das passt doch alles nicht zusammen und widerspricht sich in meinen Augen. Deshalb würde ich diese Aussage auch nicht so leicht treffen wollen:

    Das bleibt ja weiterhin - also betriebsnotwendiges Vermögen.

    Wo sind denn auf einmal die über 2.000km monatlichen "Privatfahrten"?


    Ich hoffe dann nur, @schmidt1986 ist sich der Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches und der insoweit umfangreichen Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung bewusst.