Fahrtkosten Auslieferung

  • Hallo, ich habe ein Kleinunternehmen gegründet und verleihe Minibagger und Rüttelplatten.

    Nun wollte ich wissen ob / wie ich die Fahrtkosten die bei Auslieferung des Baggers mit Anhänger anfallen angeben kann. Ich muss ja die Strecke zu jedem Kunden mindestens 4 mal Fahren.

    Wie / wo kann ich das angeben?


    Des weiteren hatte ich dieses Jahr Maschinenanschaffung für 15000 und 3000 Euro, Sehe ich das richtig das ich diese Anschaffungen jeweils auf 5 Jahre absetzen kann?


    Mfg Volker

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Fahrtkosten auslieferung“ zu „Fahrtkosten Auslieferung“ geändert.
  • Die Frage ist doch erst einmal, ob das Privatfahrzeug betriebsnotwendiges Vermögen wird. Dazu musst du prüfen, wieviel Prozent deiner Gesamtfahrten auf diese Fahrten entfallen werden. DAvon hängt dann ab, wie du buchst.

  • Ok das ist neu und ich habe keine Ahnung was das bedeutet. Also notwendig ist es schonmal, da ich ohne ihn die Bagger nicht ausliefern kann , schätze das ich nicht über 1500 km im Jahr für Auslieferung komme, bei 15-20.000 gesamtfahrleistung.

  • Das sieht dann aber eher nach Privatvermögen aus, sind ja nur knapp 10% - da ginge nicht einmal gewillkürtes Betriebsvermögen.


    In dem Fall wäre dann #2 richtig

  • tja, leider wüsste ich keinen, mache für Mietwohnung und Solaranlage die Steuererklärung schon lange selber, jetzt kommt der baggerverleih dazu, denke es sind nur die frage mit den Fahrtkosten und evtl. Nach der Abschreibung der beiden großen Anschaffungen.

  • Geht auch über das Internet - auf https://www.bstbk.de/de/ gibt es ein Verzeichnis aller in Deutschland zugelassenen Steuerberater. Hier sind auch häufig schon Spezialgebiete aufgeführt, so dass man gezielter suchen kann.

  • Das ist keine Frage von "könnten", sondern es ist dem Forum verboten durch das Steuerberatungsgesetz! Ich bin mir sicher, dass einige hier "könnten"

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte die 2 Sachen könnte mir hier jemand beantworten

    Die eine Frage hast Du Dir oben #2 doch schon selber beantwortet. Die andere bekommst ganz leicht beantwortet, wenn Du das jeweilige Wirtschaftsgut in Deiner Software programmunterstützt anlegst. Da wird die in Abhängigkeit von der Art des angeschafften WG auch die jeweilige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauen laut amtlichem AfA-Verzeichnis angezeigt. Wobei es ggf. bei GaLaBau auch noch ein spezielles AfA-Verzeichnis gibt.