Rechtsanwaltsberatungskosten Aufhebungsvertrag

  • Hallo liebes Forum,


    mein Arbeitgeber wollte mir betriebsbedingt kündigen.


    Im Dialog konnten wir jedoch eine Aufhebungsvereinbarung inkl. Abfindung etc. schließen.


    Es kam weder zu einer Kündigung noch zu einem Gerichtsverfahren.


    Ich habe die Verhandlungen und Gespräche selbst geführt, hatte jedoch im Hintergrund einen Anwalt für Arbeitsrecht der mich beraten hat.


    Für die Beratung hat er mir 3.000 EUR in Rechnung gestellt.

    Auf der Rechnung steht: Beratung zur arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber und Aufhebungsvertrag.


    Kann ich diese Beratungskosten als Werbungskosten in meiner Steuererklärung geltend machen?


    Ich freue mich auf Eure Rückmeldung.


    Grüße


    Goliart