Reverse Charge bei Bestellung richtig buchen

  • Mir ist technisch bei wiso:steuer 2020 mac noch nicht ganz klar, wie ich ein aus dem europäischen Ausland bestelltes Mauspad nach Reverse Charge so verbuche, dass ich nach Umsatzsteuergesetz §13 b es in der Software richtig buche (also die Umsatzsteuer abführe und die Vorsteuer gleich wieder zurückführe): (Konto 3425 in Variante 1 "Innergemeinschaftlicher Erwerb Wareneinkauf 19% Umsatzsteuer und 19% Vorsteuer -Automatik)





  • Das Problem ist doch, dass bei §13b UStG der § 14 UStG irrelevant ist und die Angaben auf der Rechnung damit nicht diesen Anforderungen entsprechen müssen. § 13b UStG verlangt nirgends (in keinem der zahlreichen Absätze, Nummern etc.) das Vorhandensein von Rechnungspflichtangaben.

    Ob Vorsteuer gezogen werden kann oder nicht, hängt nur daran, ob der Empfänger der Leistung generell vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht (Kleinunternehmen müssen die Umsatzsteuer abführen, dürfen aber die Vorsteuer nicht ziehen aus § 13b UStG, gilt auch für andere Fälle).

    Daher muss vom TE geprüft werden, ob Vorsteuer generell gezogen werden darf. Wenn ja, gilt dies auch für §13b UStG-Fälle. Mich wundert, dass dieser Steuersatz im Screenshot nicht gezeigt wird (hängt möglicherweise am gewählten Konto).

  • Hallo nochmal Zusammen, ich hake doch nochmal kurz nach weil nach zweitem Blick mir das - rein buchungstechnisch mit der Maske von Buhl - doch noch nicht ganz klar ist. Kurz nochmal mein Fall: Ich bin berechtigt Vorsteuer abzuziehen. Ich habe aus dem Ausland eine Rechnung erhalten mit allen erforderlichen Angaben (Umsatzsteuer-ID von beiden, HInweis auf Reverse Charge etc.). Nun will ich so buchen, dass ich meiner Umsatzsteuerabführpflicht nachkomme und zugleich die Vorsteuer wieder zurückhole. Nun frage ich mich, ob Variante 1 und /oder 2 oben gleich korrekt sind und ob sie bewirken, dass ich auch wirklich die Vorsteuer durch diese Buchung zurückbekomme und meine Betriebsausgabe geltend mache.
    Ich vermute Variante 2 ist die richtige, da ich dabei sowohl (unter dem Feld Steuer) angebe, dass ich Umsatzsteuerpflichtig bin und zugleich Vorsteuerabzug berechtigt. Zugleich gebe ich an, dass ich eine Betriebsausgabe einreiche, nämlich Bürokosten. Das würde bei Variante 1 ja komplett entfallen. Oder ist das egal? Denn in der Kontenübersicht die immer unter den Buchungen steht in Buhl macht das beim Gewinn keinen Unterschied.

    Das was Maulwurf anspricht, wenn irgendwas fehlen würde auf der Rechnung die ich für meine Mousepad-Bestellung vom Ausländer erhalte, ist aber doch richtig. Dann müsste ich doch die 19% Umsatzsteuer abführen, ohne die Vorsteuer zurückbekommen zu können.

    @nesciens: Was meinst du mit TE? Den Prüfer vom Finanzamt vermute ich. Zu deinem Zitat "Mich wundert, dass dieser Steuersatz im Screenshot nicht gezeigt wird (hängt möglicherweise am gewählten Konto)."; Du hast Recht, die Auswahl hatte ich nicht komplett kopiert und der korrekte Steuersatz ist wohl: "EU USt 19% mit VSt-Abzug 19%". Wobei mir der Unterschied nicht klar ist zwischen "EU USt 19% mit VSt-Abzug 19%" und "Umsatzsteuer §13b Umsatzsteuergesetz 19% ohne Vorzugssteuer EU-Unternehmer". Kommt glaube ich auf dasselbe heraus. Lässt sich in der Kontenverwaltung unter Steuerschlüssel aktivieren auch nicht abwählen.