Abbildung Mietweiterleitung mit Verwaltungskostenentnahme im HV 2020

  • Hallo Forum


    auch wir sind eine kleine WEG, die selbst verwaltet. Aktuell müssen wir noch das Jahr 2019 des vorherigen externen Verwalters abrechnen, haben aber nur Kontounterlagen.

    Im Verbindung mit 2 vermieteten Wohnungen eines Eigentümers wurden die Kaltmieten und NebenkostenVZ von Verwalter eingezogen.


    Von den Kaltmieten wurde die HV-Gebühr für die beiden Mietwohnungen und für die Wohnung dieses Eigentümers selbst abgezogen und der Rest an den Eigentümer überwiesen.

    Der Verwalter hat am Monatsende eine Überweisung aller 6 HV-Gebühren an sich selbst überwiesen.


    Wie bilde ich das im HV am besten ab, so dass alle Miet, HG-, NK-Konten stimmen. Ich habe die Zahlung des Mieters gesplittet auf, z.b.


    Wert
    Konto
    Zuordnung
    Miete 500€
    8100Wohnung A
    NK-VZ 200€
    8110Wohnung A


    Ich müsste nun vom Konto 8100 die HV-Gebühr abziehen und auf das 8800 HG-VZ umbuchen, das geht aber nur mit Verrechnungskonten, richtig? Dann müsste ich die Miete aber in ein Verrechnungskonto buchen... und wie bekomme ich das dann in das Konto 8800 der Wohnung A?


    Vielen Dank

  • Errjot, das finde ich wirklich nicht gut. "Ich mache keine WEG", aber vielleicht findest Du hier was...


    Warum äußerst Du Dich dann dazu? Das bringt leider niemanden weiter.


    Der obige Sachverhalt ist ziemlich verstrickt, und muss 3x gelesen werden, damit das jetzt richtig eingegeben wird. Da hilft kein Standard.

    So wie das oben läuft, würde ich es nie machen, aber da es das Jahr 2019 ist, und jetzt so langsam dringend abrechnet werden muss, hilft da nur entwickeln einer Lösung.

  • Also...


    ... es liegen nur die Kontounterlagen vor.


    Prinzipiell genau so eingeben, wie es kommt, aufgeteilt in Splitbuchungen (Zahlen als Beispiel).


    Mieter A: Einnahme auf Girokonto WEG => 800 € "Einnahme"

    - 500 € Kaltmiete (Einnahme)

    - 200 € NK-VZ (Einnahme)

    - 100 € HK-VZ (Einnahme)


    An Eigentümer (der Wohnung A), abgebucht von Girokonto WEG => 780 € "Ausgabe"

    - 500 € Kaltmiete (Ausgabe)

    - 200 € NK-VZ (Ausgabe)

    - 100 € HK-VZ (Ausgabe)

    - 20 € Verwaltergebühr als Hausgeld (Ausgaberückerstattung)

    => analog dazu auch für Wohnung B oder alles zusammen, je nachdem, wie es vom Girokonto gebucht worden ist


    Zahlung Hausgeld von Eigentümer an Girokonto WEG => 330 € "Einnahme"

    - 100 € HK-VZ (Einnahme)

    - 250 € NK-VZ (Einnahme)

    - 20 € Verwaltergebühr (Einnahmeerstattung)


    Zahlung Verwaltergebühr an Verwalter: 120 € Ausgabe

    - 20 € à 6 ETW (Ausgabe)


    Dazu die passenden Konten wählen. Müsste alles ohne Verrechnungskonten und Umbuchungen geben.

    Vorlagen dazu abspeichern, erleichtert das Arbeiten.


    Auf dieser Grundlage müsste sich das Chaos lösen lassen.

  • Warum äußerst Du Dich dann dazu? Das bringt leider niemanden weiter.

    Vielleicht hast du das nicht verstanden was ich damit gemeint habe, möchte es dir daher gerne erklären.


    - Dass ich keine WEG mache, das dürfte klar ein


    - das ich einen Link mit Hilfen beigefügt habe, das hast du sicherlich übersehen, denn dann ist meine Info vorher -mit WEG- einleuchtend. Vielleicht kennt er die Hilfen nicht und ich habe ihm die Info gegeben, vielleicht findet er dort einen Hinweis für seine Frage.


    Nun weiß ich nicht, was du mit deinem 2, Satz meinst, denn dass das nicht einfach ist, dies ist mir klar, da benötige ich keinen Hinweis von dir.


    Wäre besser gewesen, du hättest ihm direkt eine Antwort gegeben, als diesen Umweg.

  • Hallo KleinerVerwalter


    Danke für deine Antwort! So ähnlich habe ich das auch versucht, dann stimmt aber das 8100 Umlagekonto nicht, denn es wird zuviel KM zum Eigentümer überwiesen.


    Die Auswertung der Mietweiterleitung zeigt dann zuviel an, deswegen die Idee mit Verrechnungskonto, irgendwie raffe ich es noch nicht richtig...


    kW

  • Nein, der Eigentümer muss schon die komplette Miete erhalten :=). Rechnerisch gesehen.


    Die Verwaltungsgebühr, die er bezahlen muss, fällt unter das Hausgeld, das er zahlen muss. Bei euch ist das nur in einer Buchung, aber eben als Splittbuchung. Deshalb erhält er in meinem Beispiel auch nicht die 800 €, sondern nur 780 €. Aber die Summen sind schon da und müssen auch dort sein, das ist richtig.

    Du brauchst kein Verrechnungskonto.

  • Hallo kleinerVerwalter


    ich möchte mich noch bedanken! Ich habe es tatsächlich mit Splittbuchungen hinbekommen. Die Abrechnung wurde korrekt und fristgerecht erstellt. Nun folgt 2020...


    Vielen Dank :thumbsup:


    kleineWEG