Hallo Zusammen,
ich habe im Frühjahr 2017 eine Erwerbsminderungsrentenbescheid rückwirkend zum 01.12.2016 erhalten. Die Nachzahlung wurde komplett mit Krankengeld verrechnet.
Erste Zahlung an mich erfolgte im April 2017.
Für 2016 hatte ich Anfang 2017 ordnungsgemäß die Steuererklärung gemacht.
Jetzt nach über 3 Jahren erhalte ich für 2016 einen geänderten Steuerbescheid und soll auf einmal noch Geld nachzahlen.
Begründet wird das: 'aufgrund korrigierter e-Daten hin. Krankengeld und Renteneinkünfte ab dem 01.12.2016'.
Meines Wissens spielt aber bzgl. Finanzamt/Steuer doch nicht der Rentenbeginn die Rolle, sondern das Zuflussprinzip -
d. h. da ich 2017 erstmals 'richtig' Rente bezogen habe, darf doch der Einkommenssteuerbescheid nicht deswegen nachträglich geändert werden.
Oder liege ich da falsch
LG Winterkind