Hallo zusammen,
wir möchten gerne in unserem MFH die Auslesung der HKV, WW- und KW-Zählern auf Funkauslesung umstellen. Eigentlich sind in allen Wohnungen die Zähler bereits installiert, allerdings zum manuellen Auslesen. Das ist aber wohl in den letzten Jahren oftmals nicht gelungen, da die Mieter trotz zweimaliger Ankündigung nicht zu Hause waren.
Müssen wir jetzt die Mieter nochmals über die Absicht auf Funkauslesung und Erneuerung und die Kosten schriftlich informieren mit 30 Tagen Widerspruchsrecht? "Die Verordnung gesteht dem einzelnen Mieter ein Widerspruchsrecht zu. Dieses wirkt sich aber nur aus, wenn die Mehrheit der Nutzer im Haus der Beschaffung der Verbrauchserfassungsgeräte im Wege der Miete widerspricht. Widerspricht die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung, bleibt es dem Vermieter verwehrt, die Kosten der Anmietung umzulegen."
Da die Zähler aber alle wohl mittlerweile außerhalb der Eichfrist sind, müssen wir erneuern. Nach Artikel 9c der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) RICHTLINIE (EU) 2018/2002 müssen diese doch jetzt funkauslesbar sein. Mir ist nicht ganz klar, wie dann dann die Mieter widersprechen können? Oder geht es da nur um die umlegbaren Kosten auf die Mieter?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen