Hallo,
ich habe durch Corona meinen Arbeitsplatz als Angesteller verloren und mich zum 1. April selbständig gemacht/ein Gewerbe als Grafiker angemeldet.
Nun stehe ich vor einem Sachverhalt den ich mir zwar erhofft, aber nicht erwartet habe.
Meine Einnahmen werden bis Jahresende (also 9 Monate) auf ca. 30000€ belaufen.
Nun lautet die entsprechende USt.-Regelung ja:
Zitat...der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Nun, ich habe ja kein "vorangegangenes Kalenderjahr". Ist das nun gleichbedeutend damit, dass ich für 2020 keine USt. zu entrichten habe? Entsprechend auch keine Rechnungen mit Steuer schreiben muss (habe ich bisher nicht). Dies dann also erst 2021 muss. Oder bring ich hier was gehörig durcheinander?
Wäre für jeden Fingerzeig dankbar.