Wechsel vom KU zur Regel -/Differenzbesteuerung

  • Habe aktuell noch den Kleinunternehmer Status und möchte 2021 zur Regelbesteuerung in Anwendung der Differenzbesteuerung (nach Einzeldifferenz) wechseln. Dazu zwei Fragen:

    Kann ich noch bestehende Waren die ich auf Lager habe (als Kleinunternehmer eingekauft) mit ins nächstes Jahr nehmen und diese dann in Anwendung der Differenzbesteuerung verkaufen? Habe irgendwo gelesen das das nicht gehen soll, aber nur wenn man nach Gesamtdifferenz abrechnet?

    Wie sieht der Vorsteuerabzug für meine betrieblichen Kosten (z.B. Verpackung, Provisionsgebühren, Bürobedarf etc.) aus? Wenn ich der Regelbesteuerung unterliege darf ich die Vorsteuer voll absetzten, auch wenn mein Geschäft zu 100% durch Wiederverkauf in Anwendung der Differenzbesteuerung läuft?

    Vielen Dank bereits im Voraus und schöne Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Da müsste man sich dann in 19.5 und 25a.1 des USTAE einlesen: Umsatzsteuer-Anwendungserlass-aktuell-Stand-2020-10-01.pdf


    Insgesamt sollte da vielleicht einmal eine eingehende Beratung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe stattfinden.