Gültige Lohnsteuerklasse nach Heirat

  • Hallo zusammen,


    ich habe schon drei bis vier Steuererklärungen mit der Wiso-Software gemacht und soweit hat auch alles problemlos geklappt - bis heute :)


    Ich mache aktuell unsere Steuererklärung für das Jahr 2017 und ich habe hierzu folgendes Problem:


    Wir haben am 30.09.2017 geheiratet und sind danach beide in die Lohnsteuerklasse 4 gegangen und möchten für dieses Jahr die erste gemeinsame Steuererklärung abgeben - als eine gemeinsame Veranlagung machen.

    Ich lasse die Belege automatisch abrufen, sodass die Daten ja denen entsprechen sollten, welche an das Finanzamt übermittelt wurden. Und genau hier habe ich mein Problem.

    Bei meinen Daten wird bei der Lohnsteuerklasse automatisch auf 4 gesetzt, was so ja auch korrekt ist.

    Bei den Daten meiner Frau wird die Lohnsteuerklasse aber auf 1 und nicht auf 4 gesetzt. Folgend ein Auszug aus unseren Lohnsteuerbescheinigungen, welcher Unterschiede in den angegebenen Daten enthält:


    Wenn ich in der Software bei ihr die Lohnsteuerklasse manuell auf 4 setze erhalte ich eine Warnung, dass das Finanzamt diese Änderung nicht berücksichtigt und ich den Beleg anpassen lassen muss.

    Zu der Problematik ergeben sich für mich folgende Fragen:


    1. Haben wir durch diese Thematik evtl. finanzielle Einbußen (aufgrund der Daten, welche bei meiner Frau für den Steuerklassenwechsel eingetragen sind)?

    2. Wie würdet ihr hier weiter vorgehen? Einfach die Lohnsteuerklasse 1 in der Software stehen lassen (obwohl auf der vom AG erhaltenen Lohnsteuerbescheinigung für 2017 die Lohnsteuerklasse 4 eingetragen ist)?


    Ich hoffe ich habe die Problematik verständlich dargelegt und würde mich sehr über eure Hilfe freuen.

    • Offizieller Beitrag

    Du gibst die Lohnsteuerbescheinigungen 1:1 so ein wie sie übermittelt sind und gut ist. Die Lohnsteuerklassen interessieren bei der ESt-Veranlagung nur noch zur Plausibilisierung der Beträge und zur Prüfung etwaiger Pflichtveranlagungsgründe.

    • Offizieller Beitrag

    Du gibst die Lohnsteuerbescheinigungen 1:1 so ein wie sie übermittelt sind und gut ist. Die Lohnsteuerklassen interessieren bei der ESt-Veranlagung nur noch zur Plausibilisierung der Beträge und zur Prüfung etwaiger Pflichtveranlagungsgründe.

    ...und zu statitischen Zwecken ;)