Firmenfahrzeuge Elektrofahrzeug von 0,5 auf 0,25 Rückwirkend

  • Hallo,


    der Arbeitgeber hat bis Juni 2020 mit 0,5% den elektrischen Firmenwagen versteuert.

    Dann kam das zweite Corona-Steuerhilfegesetz und es wurde ab Juli mit 0,25% versteuert.


    Da das Gesetz aber Rückwirkend ab dem 01. Januar 2020 gilt, wie kann ich das in WISO Steuern berichtigen?

  • smo

    Hat den Titel des Themas von „Firmenfahrzeuge Elektrofahrzeug“ zu „Firmenfahrzeuge Elektrofahrzeug von 0,5 auf 0,25 Rückwirkend“ geändert.
  • Sicher? Laut meiner Info:


    Sozialversicherungsrechtlich ist davon auszugehen, dass eine rückwirkende Korrektur keine Auswirkung auf die SV- Beiträge hat (Grundsatz der vorausschauenden Betrachtung). In einem ähnlichen Fall hat die Sozialversicherung so auf eine rückwirkend eingeführte Pauschalierungsmöglichkeit nach §40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG entschieden.