Kinderfreibetrag - Günstigerprüfung umgehen?

  • Hallo liebe Community,


    um ein Förderprogramm im Rahmen eines Immobilienkaufs zu erhalten, darf ein gewisses zu versteuernde Einkommen nicht überschritten werden.

    Meine Frau und ich veranlagen unsere Einkommenssteuererklärung gemeinsam.


    Laut meinen Berechnungen für das Steuerjahr 2020 wird uns aufgrund des Corona-Kinderbonus in Höhe von 300 EUR nicht der Kinderfreibetrag geltend gemacht, sondern das Kindergeld, da dies laut Günstigerprüfung rentabler für uns ist. Wir benötigen aber zwingend den Kinderfreibetrag, um das zu versteuernde Einkommen haarscharf unter die maximale Grenze für das Förderprogramm zu senken.


    Besteht die Möglichkeit die Günstigerprüfung zu umgehen oder abzulehnen und fest vorzugeben, dass man den Kinderfreibetrag geltend machen möchte (auch wenn man dadurch ein paar EUR weniger unterm Strich hat)? Das Förderprogramm würde den minimalen Verlust um ein Vielfaches kompensieren.


    Oder gibt es alternativ die Möglichkeit den Corona-Kinderbonus abzulehnen und die 300 EUR zurück zu überweisen?


    Danke und Gruß,

    Andreas

  • Falls es hier um das Baukindergeld geht: Schau Dir doch mal an, welche Besteuerungszeiträume für die Höhe des entscheidenden zu versteuernden Einkommens heran gezogen werden. Alles andere sollte einem Steuerberater o.ä. überlassen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Die Günstiger-Prüfung für Kindergeld/Kinderfreibetrag kann man selbstverständlich nicht umgehen, das ist gesetzlich geregelt.


    Hat man Gewinneinkünfte kann man eventuell einen Investitionsabzugsbetrag in Betracht ziehen.


    Alles andere wird im Nachhinein schwierig.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......