Differenz Beiträge zur Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen

  • Hallo!
    Zum ersten Mal habe ich größere Abweichungen bei meiner Steuererklärung - erstellt mit Steuer:Web.
    Das Finanzamt verweist bei meiner Rückfrage auf elektronisch übermittelte Daten:
    "Die geleisteten und die erstatteten Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen wurden mit den Beiträgen angesetzt, die das Versicherungsunternehmen, der Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder die Künstlersozialkasse der Finanzverwaltung elektronisch übermittelt hat."
    Das kann bei mir tatsächlich wegen Witwer-Rente und Beiträgen direkt an die Krankenkasse und auch einer Rückerstattung von Beiträgen etwas komplexer sein.


    Aber müssten denn diese Daten nicht auch elektronisch ans Steuerprogramm gegangen sein?

    Viele Grüße, Jens

  • Aber müssten denn diese Daten nicht auch elektronisch ans Steuerprogramm gegangen sein?

    Nur, wenn du vorher über den Abruf die Daten auch abgefragt hast. Wie sollen denn sonst Daten der Krankenversicherung ohne dein Zutun auf deinen Rechner und damit in dein Programm kommen?

    Davon abgesehen: normalerweise bekommt man doch auch eine Mitteilung der Krankenversicherung über die Höhe der Beiträge zur Basiskrankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung. Das muss man dann nur abtippen, wenn man nicht über Elster abruft.

  • Hallo!
    Natürlich hatte ich den Abruf während der Erstellung der Steuererklärung mehrfach getätigt. Daher bin ich ja verwundert, dass es scheinbar noch andere Daten beim Finanzamt gibt. Ggf. rückwirkend nach Abgabe?
    Viele Grüße, Jens

    • Offizieller Beitrag

    Das FA hat genau die Daten zur Verfügung, die beim Belegabruf auch abgerufen werden.


    Das kann bei mir tatsächlich wegen Witwer-Rente und Beiträgen direkt an die Krankenkasse und auch einer Rückerstattung von Beiträgen etwas komplexer sein.

    Dann würde ich die sich danach ergebenden Beträgen lieber mal mit dem dem FA elektronisch übermittelten Daten auf Richtigkeit hin überprüfen. Da muss ja nicht immer alles stimmen, weshalb wir auch immer wieder betonen, dass jeder auch diese Daten überprüfen solle. Und natürlich ggf. das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG beachten.