Immobilienkauf zur Selbstnutzung, Handwerker-Rechnungen

  • Hauskauf Handwerkerrechnungen, wir haben 11-2020 ein Haus gekauft und zahlen den Kaufpreis in 2 Raten, erste Rate sofort in 2020 und den Rest bei Übergabe der Immobilie in 2021. Die Grundschuld ist bestellt. Wir haben uns im Kaufvertrag verpflichtet bereits vor Übergabe in 2021 ein paar Sanierungsmaßnahmen zu beauftragen. Nun unsere Frage in der Hoffnung dass uns hier jemand Auskunft erteilen kann. Können wir zumindest die Handwerkerrechnungen steuerlich geltend machen wenn wir die Aufträge bereits 2020 also noch vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und Übergabe der Immobilie beauftragen und die Rechnungstellung unter Umständen auch in 2020 erfolgt bzw. datiert ist?

  • nein, erst wenn Sie die Wohnung nutzen - mal den §35a EStG lesen! Auftrag jetzt ( sicher, dass Sie vorher das alles beauftragen wollen?? Haben Sie wenigstens eine Vormerkung im Grundbuch?) Rechnung bezahlen dann erst, wenn Sie drin wohnen!


    Zweifelhaft könnte sein, dass Sanierung eher Anschaffungskosten sein könnten... gerade weil im KV dies als Bedingung steht!

  • Bei einer (noch nicht einmal bezogenen Wohung/Haus sind solche Handwerkerleistungen Bestandtleil der Anschaffungskosten/Herstellungskosten und können somit nicht über § 35a EStG geltend gemacht werden.

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben uns im Kaufvertrag verpflichtet bereits vor Übergabe in 2021 ein paar Sanierungsmaßnahmen zu beauftragen.

    Da wäre ich allerdings auch sehr vorsichtig. Du beauftragst etwas für das Du weder Eigentum noch Verfügungsmacht hast.