Rechnungen mit 20% ausländischer Umsatzsteuer

  • Hallo,

    ich habe die Lieferschwelle in einem EU-Land überschritten.


    D.h. neben der umsatzsteuerrechtlichen Registrierung in dem entsprechenden Land muss ich Rechnungen erstellen mit

    1) 20% UST plus ausländische Steuernummer im Briefkopf

    2) den Nettoumsatz auf ein anderes Erlöskonto (vermutlich 8320 bei SKR03) buchen, damit er in der UST-VA entsprechend deklariert wird

    3) die UST vermutlich auf 1754 statt 1775 buchen, damit ich Sie im Ausland abführen kann.


    Hat Mein Büro dafür Lösungen anzubieten?

    Ggf. auch individuelle Programmierung?


    SAMM hatte da mal einen selbst programmierten Ansatz vorgestellt, den finde ich aber nicht mehr. Daran wäre ich sehr interessiert, natürlich gegen Bezahlung.

  • OSS ist von der RFinanzverwaltung ja noch nicht einmal als Webseite vorhanden - wurde ja schon auf Juli 2021 verschoben. Nur die Regelungen gelten ab 1.1.2021 für die Anmeldung im Ausland etc. Man konnte ja auch nicht ahnen, dass man hier IT-technisch etwas machen muss, damit die Steuerpflichtigen auch die notwendigen Erklärungen abgeben können.

  • Ja, es ist richtig, dass sich die Regeln wieder ändern, sobald OSS mal in Kraft tritt (Vermutlich wird auch der 01.07.21 nicht einzuhalten sein).


    ABER: Wenn man außerhalb Deutschlands lagert, z.B. Amazon Pan-EU, dann muss man sich dort so oder so registrieren, unabhängig von OSS.

    Also doch nicht ganz "umsonst".

  • Gibt es eigentlich einen Zeitplan bei MB die ausländische Steuer umzusetzen?


    Bei mir wäre es über den Shop-Import schon abgefangen, aber ich erinnere mich an die Umsetzung der Corona-Steuersenkung, das MB gemeckert hat, wie am Anfang die ersten 16% Bestellungen reingekommen sind.


    Im Prinzip muss es möglich sein EU-Länderspezifische Steuersätze anzulegen, und die Ust. wird separat auf ein Buchungskonto OSS ausgewiesen und am 10. übermittelt bzw. überweisen an das Steuerkonto im Saarland.


    Wenns denn am 1.7. losgeht.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo joeschwarz,

    Gibt es eigentlich einen Zeitplan bei MB die ausländische Steuer umzusetzen?

    Ist nicht nötig. MWST Sätze richtet der Support ein.


    Lieferschwelle funktioniert nur über freigeschaltetem Sonder-MWST-Satz. bei freigeschalteten MWST Satz werden in MB folgende Konto vorgegeben:

    - 8060: darin bitte USTVA auf Feld KZ 45 ändern und

    - 1720: USt bitte im Feld KZ 36 Wert leeren
    Diese Kontonummern lassen sich nicht anpassen an DATEV! Es müssen diese Kto Nummern gewählt werden.:

  • Ich denke das ist schon nötig das für alle zu machen. Denn es gibt keine Lieferschwelle mehr wie früher.

    Entweder Mann weist die ausländische Ust ab dem ersten Euro aus, oder man switcht ab 10K Umsatz ins EU-Ausland. Sowieso muss für jedes EU- Land das aktiviert werden. Und da es wohl alle trifft statt Einzelfälle, muss buhl da handeln. Dazu kommt auch das eine besondere Meldung erfolgen muss, ähnlich dem ZM. Auch das muss angepasst werden.

    • Offizieller Beitrag

    Entweder Mann weist die ausländische Ust ab dem ersten Euro aus, oder man switcht ab 10K Umsatz ins EU-Ausland.

    Wo steht das? Kannst Du aktuelle Informationen zur Verfügung stellen? Momentan finde ich keine Änderung für den 1.1.2021 oder 1.7.

    Es wäre sicherlich von unsererseits hilfreich rechtzeitig den Support auf Änderungsbedarf hinzuweisen. Da läuft auch nicht viel richtig für die momentane Lieferschwellenregelung. Siehe oben

  • https://ec.europa.eu/taxation_…cross-border-ecommerce_de


    und Verständlich:


    https://www.haufe.de/finance/h…k_PI20354_HI11765277.html


    aber erst ab Juli 21 (Stand heute):
    https://blog.taxdoo.com/one-stop-shop/


    https://blog.taxdoo.com/stand-one-stop-shop-onlinehandel/


    https://www.bzst.de/DE/Unterne…p_node.html#js-toc-entry3




    und wer auf die Sonderregelung verzichtet, erklärt die Steuer des Empfängerlandes ab dem ersten Tag, unabhängig der 10K. Denn was passiert, wenn die 10K überschritten werden mittem im "Kalenderjahr"?


    Unsere Shops können das schon. Einfach Steuersatz im Zielland eintragen, und fertig, ähnlich den Versandkosten.

    Nun muss Buhl - wenn es denn die restlichen Onliner nicht verlieren will - handeln. Wenn es im Juli kommt - denn das Meldeportal gibt es schon seit 2015, muss das gehen. Und wir wissen wir träge Buhl ist.

  • Und da es wohl alle trifft statt Einzelfälle, muss buhl da handeln. Dazu kommt auch das eine besondere Meldung erfolgen muss, ähnlich dem ZM. Auch das muss angepasst werden.

    Diese Behauptung ist schon etwas sehr gewagt. Es gibt noch zig andere Anwender, die nicht im Online-Handel tätig sind, nur gelegentlich oder überhaupt nicht Umsätze in EU-Ländern haben und mit der Lieferschwelle daher nichts zu tun haben.

    Dass es die Anwender mit Online-Handel betrifft, da gebe ich dir Recht, aber es trifft nun wirklich nicht "alle". Und eine Regelung sollte daher auch von Buhl geschaffen werden, das kann sonst nur von Anwendern mit viel Erfahrung selber eingerichtet werden.

    • Offizieller Beitrag

    Diese Behauptung ist schon etwas sehr gewagt. Es gibt noch zig andere Anwender, die nicht im Online-Handel tätig sind, nur gelegentlich oder überhaupt nicht Umsätze in EU-Ländern haben und mit der Lieferschwelle daher nichts zu tun haben.

    Von denen redet hier keiner. Das Problem sind wachsende Buhl Kunden, diese müssen sich umschauen, wenn hier nicht weiter entwickelt wird.

  • Danke, Samm. Es trifft ja in meinen Augen mehr wie nur ein Paar.

    Erst die Onliner. Die brauchen das.

    Dann die Offliner. Die 10K EU- Jahres Umsatz sind schnell erreicht. Das habe ich sogar Offline schon weit überschritten, gerade mit AT und BeNeLux. Wir reden von 10K für ganz EU im Jahr und nicht mehr von 30K nur für AT.

  • Also wenn Buhl sich in diese Richtung nicht umschauen wird und keine Ankündigungen bezüglich der Umsetzung bis April 2021 macht , wir werden ein Wechsel Prozess starten müssen.


    Leider kriege ich immer wieder den Eindruck, dass Buhl sich auf Unternehmer wie Toto-Lotto, Fahrradgeschäfte, Kosmetik-Studios oder kleinen Werkstatt Fokussiert und dabei werden leider Online-Händler benachteiligt.


    Verstehe nicht, warum wird darüber kaum kommuniziert ?


    Was ist 10.000 € EU Umsatz im Online Handel ? Dabei reicht es schon ein mal pro Tag für 27,40€ in eine EU Land was zu verkaufen (z.B 18,90€ + 8,5€ Versandkosten) dann ist man schon drüber....


    Es werden nahezu alle Online Händler (ausgenommen paar Startupper) davon betroffen. Und auch viele Offline Händler die an der Grenze Ihren Geschäft haben oder beliefern EU-Endkunden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Freunde,

    hatte die Anleitung zur Einsetzung weiterer MWST Sätze hier eingesetzt, um zu zeigen, daß das Programm grundsätzlich schon in der Lage ist, EU Rechnungen zukünftig an Privatkunden in der EU gemäß deren MWST Sätze zusätzlich von den deutschen MWST Sätzen zu erstellen.


    Ob für die zukünftige EU Anforderungen mehr Komfort an Online Händler geplant ist, weiß ich nicht. Fragt bitte beim Support an. Ebenso nach dieser Anleitung.
    Meiner Ansicht nach muss zusätzlich unterschieden werden nach Ländern, die den gleichen Wert ausgeben.
    Da die Freischaltung weiterer MWST Sätze in den Bereich des Supports fallen, bitte meldet Euch dort.