Nachzahlung Beamter - Wo ist mein Fehler?

  • Hallo zusammen,


    ich möchte meine Steuererklärung für das Jahr 2018 nachholen. In diesem Jahr war ich im Lehramtsreferendariat und somit

    über den kompletten Zeitraum beim Land NRW verbeamtet und hatte keine weiteren Einkünfte. Nachdem steuer:Sparbuch

    nun meine Lohnsteuerbescheinigung vom Elster-Server abgerufen hat, wird mir eine Nachzahlung in Höhe von 218,18€ angezeigt,

    was ich mir nicht erklären kann. Die Lohnsteuerbescheinigung vom Landesamt für Besoldung NRW weist folgendes aus:


    Bruttoarbeitslohn 17633,16€

    Einbehaltene Lohnsteuer 1116,96€

    Einbehaltener Solidaritätszuschlag 28,92€

    Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers 100,44€

    Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung 1899,96€


    Nun ermittelt steuer:Sparbuch daraus allerdings diese Werte:


    Zu versteuerndes Einkommen 15389€

    Festzusetzende Einkommenssteuer 1286€

    Festzusetzender Solidaritätszuschlag 62,80€

    Festzusetzende Kirchensteuer 115,74€


    Gebe ich die o.g. Daten in den Steuerrechner des Bundesamts für Finanzen ein, erhalte ich als Ergebnis exakt die Daten,

    die auch auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind. Ich vermute nun, dass ich wahrscheinlich an irgendeiner Stelle

    in der Software etwas falsch konfiguriert habe, sodass ich zu diesen abweichenden Werten komme.


    Für jemanden, der sich mit der Software gut auskennt, ist es hoffentlich leicht zu erkennen, wo ich hier den Fehler gemacht habe,

    daher wäre ich euch sehr dankbar, wenn ihr mir hierbei weiterhelfen könntet.


    Viele Grüße

    Tim

    • Offizieller Beitrag

    Das eine wird der Lohnsteuerrechner sein und bei der Einkommensteuer wird dagegen die maßgebliche Einkommensteuertabelle (Grundtabelle/Splittingtabelle) angewendet. Die haben nichts, aber auch rein gar nichts mit einander zu tun. Einfach mal im Forum mit der erweiterten Forumssuche ein bisschen spielen und nachlesen.


    Und wenn du dann dabei bist, solltest Du auch einmal den Begriff Mindestvorsorgepauschale (betrifft Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung) eingeben. Da erschließt sich dann ggf. auch die mögliche Pflichtveranlagung.


    Deine tatsächlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung musst Du natürlich bei den Vorsorgeaufwendungen eingeben. Die Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung hätte da übrigens nichts zu suchen, da es sich um einen rein fiktiven wert für die Lohnsteuerberechnung handelt (sagt Dir auch Dein Programm).