Nebenkosten, Heizkostenabrechnung

  • HILFE, ich stehe auf dem Schlauch und komme nicht weiter - bitte um Unterstützung. Folgende Situation:

    • Wohnhaus Baujahr 1962 mit Ölzentralheizung für Warmwasseraufbereitung und Heizung (Heizkörper)
      • EG Wohnung mit 120 m²
      • OG Wohnung mit 100 m²


    Haus hat nur folgende Zähler verbaut:

    • 1 x Hauptwasserzähler
    • 1 x KW Zähler für OG Wohnung (nur WC)
    • 1 x KW Zähler für OG Küche und Bad
    • 1 x WW Zähler für OG Küche und Bad

    Sonst sind keine weiteren Zähler verbaut. Kein Wärmemengenzähler – kein Wasserzähler. auch nicht in der EG Wohnung.



    Gibt es eine Möglichkeit die Wohnung zu vermieten und mit dem WISO Vermieter Programm die OG Wohnung gesetzeskonform abzurechnen?


    Die untere Wohnung steht derzeit leer und wird erst in zwei Jahren (nach Renovierung) durch eigene Kinder genutzt.

  • Gibt es eine Möglichkeit die Wohnung zu vermieten und mit dem WISO Vermieter Programm die OG Wohnung gesetzeskonform abzurechnen

    Hier gibt es einiges zu beachten. Du hast 2 Wohnungen die Kaltwasserzähler haben, wobei eine Wohnung nur einen Warmwasserzähler hat. Das heißt aber, dass du einen Wasserzähler für Warmwasser zu wenig hast um die Gesamtsumme für die Heizkostenabrechnung zu machen.

    Das alles müsstest du jetzt umgehen und die entsprechende Formel für den Energieaufwand Warmwasser verwenden, der ist im System hinterlegt.

    Weiterhin ist gesetzlich bei deinem Haus ein Wärmemengenzähler für das Warmwasser seit dem 31.12.13 vorgeschrieben. Wenn du eine Zirkulationsleitung für das Warmwasser hast, ist das kein Problem den nachzurüsten. Hast du keine Zirkulationsleitung musst du entscheiden, ob das überhaupt möglich ist eine nachträglich einzubauen UND was es kostet. Da gibt es seitens des Gesetzgebers Vorgaben, die zu beachten sind.

    Dann die Frage zu der EG Wohnung die noch umgebaut wird. Hier solltest du alle Vorgaben beachten und entsprechende Zähler vorsehen.


    Bei der Heizung ist zu klären, ob du HKV (Heizkostenverteiler) nachträglich einbauen lässt, denn sonst kannst du nur nach Wohnfläche die Kosten umlegen.


    Solltest du nachträglich Warm- und Kaltzähler einbauen bitte beachten, dass seit dem 25.10,20 alle Zähler funkauslesbar sein müssen. Da bitte aber den Installateur ansprechen, der gibt die richtige Information, hoffe ich.


    Zu deiner Frage, man kann diese Vorgaben mit dem Vermieter abbilden. Ich arbeite zwar mit dem Hausverwalter, aber deine Fragen kann man auch mit deinem Programm machen.

  • Hallo errjot,

    danke für die Antwort.

    das Haus wurde in den 80er Jahren erst im OG ausgebaut und durch die Kinder des Voreigentümers genutzt. Der Eigentümer wohnte im EG.

    Die Leitungen (Strom/ Wasser) wurden deshalb nicht separiert. Ein Wirrwarr wie ich nun feststellen musste.


    Strom habe ich mittels Zähler nun endlich in den Griff bekommen und zu 100% die Wohnungen trennen lassen.


    Der Rest funktioniert baulich nicht.

    Alle Heizkörper im gesamten Haus (EG und OG) sind mit einem Strang verbunden.


    Das Brauchwasser im OG habe ich wie o.g. beschrieben. Zähler vorhanden.

    In der EG Wohnung habe ich insgesamt noch 3 Abnahmestellen für KW und WW (Küche, Bad, Sauna/Dusche), allerdings hier keine Zähler.


    Hatte schon Telefonat mit einem NK- Abrechnungsunternehmen die mit B* anfängt. Der Mitarbeiter meinte bei nur einer Wohneinheit sei es

    A) preislich für den Vermieter nicht rentabel die Warm-/ Kaltzähler für Wasser und für die Funkzähler an den Heizkörpern (Heizkostenverteiler) einzubauen

    B) gesetzlich nicht vorgeschrieben, wenn der neue Hauseigentümer selbst darin wohnt oder wohnen wird und

    C) man könne nach m² Wohnfläche abrechnen Dazu muss im Mietvertrag eine Zusatzklausel mit 80/ 20% Regelung oder 70/30% Regelung aufgenommen werden. Dann könnte man so abrechnen. Sollte ich dann später in die EG Wohnung einziehen (also meine Kinder), dann sollte ich unbedingt das Ganze Haus mit Heizkostenverteiler nachrüsten....

  • Du machst gar nix von dem...


    Sondern liest hier: https://www.nebenkostenabrechn…ordnung-zweifamilienhaus/

    Im Mietvertrag machst Du es wie in c) genannt, Aufteilung der Kosten nach Wohnfläche.

    Solange dort aber Leerstand und nur minimale Nutzung von Strom/Wasser wegen Renovierung herrscht, triffst Du mit dem Mieter des OG eine Sondervereinbarung über die Kosten.Wenn das EG bewohnt wird, normale Kostenteilung anhand der Flächenverhältnisse, oder Personentage.

    Die ganze Messarie kannst Du Dir da schenken.

    Alternativ kannst Du doch auch die Zähler im OG bei Vermietung erneuern, damit sie eichgültig sind. Dann rechnest Du per Differenzmessung zwischen dem Hauptzähler und den OG Zählern das Kaltwasser ab, dann hast Du den Verbrauch fürs EG. Vor den KW Einlauf in die Heizung kann man eigentlich problemlos noch eine Wasseruhr setzen, dann hast Du alles um den KW Verbrauch verursachergerecht zu ermitteln. Heizkosten teilst Du nach der 70/30 Regel auf.

    Das ist bei so einem Haus nicht schwer.

  • B) gesetzlich nicht vorgeschrieben, wenn der neue Hauseigentümer selbst darin wohnt oder wohnen wird und

    Hier wird einiges durcheinander geworfen.


    Bei einem Zweifamilienhaus wo auch der Eigentümer drin wohnt, sind einige Erleichterungen vorhanden, die es einfacher machen. Das ist das was auch angegeben worden ist.


    Das alles entfällt, wenn es dann einmal ein Dreifamilienhaus wird, egal ob du da drin wohnst oder nicht. Das sollte man nicht durcheinander bringen.


    Sollten deine Kinder irgendwann einziehen, ist es anders zu machen.

    Wenn die Heizung ein Einstrangsystem hat müssen HKV eingebaut werden. Ob Funk oder nicht, wird vom Gesetzgeber ja noch festgelegt. Dann kannst du mittels dem Heizölverbrauch usw. die Heizkosten abrechnen. Bei Heizöl sind strenge Vorgaben zu beachten, nachzulesen in der Heizkostenverordnung.


    Die mit "B" vorne und andere, nennen viele hier im Forum GDM (Gelddruckmaschinen), denn die verlangen viel Geld. Da gibt es sicherlich, wenn einer das nicht selbst machen will oder kann, einige die Nebenkosten abrechnen.

  • Hallo zusammen,

    hätte noch einmal eine Rückfrage zur Einstellung des WISO Vermieter Programms. Dieses zeigt mir unter Punkt ERFASSUNG -> HEIZKOSTEN folgende Einstellungen (Sceenshot s. u.).


    Ich Will nach der Heizkostenformel abrechnen. Verhältnisse wie oben im Forumsverlauf schon beschrieben.... Vermietungssituation nach Forums-Mitglied "Witzig1" (OG künftig vermietet, EG Wohnung b.a.W. im LEERSTAND)


    Wären so die Einstellungen für die sog.. 70/30 Regelung korrekt eingestellt?




    Danke im Voraus :)

  • So sollte es gehen. Anteil kann auch 0% und 100% oder umgekehrt.

    Nein das ist nicht korrekt, alleine schon, dass man die Wohnfläche einmal für die Grundkosten und für die Verbrauchskosten verwendet. Da muss in dem ersten Umlageschlüssel 100% stehen, denn was soll es, bei nicht Vorhandensein von Zähler das mit einer Trennung zu machen. Die 30/70iger Regelung trifft NUR zu, wenn man den Verbrauch anhand entsprechender Zähler vorliegen hat.


    Wären so die Einstellungen für die sog.. 70/30 Regelung korrekt eingestellt

    Nein das sind sie nicht, denn wenn keine Verbrauchszähler durchgehend da sind, kann man den Umlageschlüssel - wie du ihn im letzten Bild aufgeführt hast - nicht abrechnen.

    Du kannst keinen Grundbetrag mit 30% mit Warmwasser nehmen, da gehört wenn schon, die Wohnfläche oder Heizfläche rein. Und da du sonst keine anderen Werte hast, musst du den ersten Umlageschlüssel mit 100% angeben, etwas anderes gibt keinen Sinn. Wenn du das machst und nach Heizkostenformel angibst, wie geschehen, wird der Wärmebedarf nach Heizkostenformel abgerechnet.


    Alles andere ist falsch!

  • Nein das ist nicht korrekt, alleine schon, dass man die Wohnfläche einmal für die Grundkosten und für die Verbrauchskosten verwendet. Da muss in dem ersten Umlageschlüssel 100% stehen, denn was soll es, bei nicht Vorhandensein von Zähler das mit einer Trennung zu machen. Die 30/70iger Regelung trifft NUR zu, wenn man den Verbrauch anhand entsprechender Zähler vorliegen hat.

    Ist das jetzt richtig ?

    So hatte ich das gemeint.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen