Fahrtkosten mit dem fremden PKW / Selbständige

  • Hallo zusammen,


    neben meinem Haupterwerb habe ich ein Zusatzeinkommen als Selbständiger. Ich benutze zum ersten Mal die Software und bin eigentlich sehr zufrieden, stoße jedoch an meine Grenzen. In den Betriebsausgaben setze ich Fahrtkosten zu Kunden an, 30 cent pro Kilometer. Es kommt jedoch die Fehlermeldung "Summe der Einlagen erhöhen". Dort soll ich ein Fahrzeug anlegen. Ich besitze jedoch kein eigenes Auto und kann somit keines angeben. Es gibt keine Möglichkeit ein fremdes Fahrzeug anzulegen, außer ich habe es übersehen. Ich habe seit Jahren die gleiche Konstellation mit anderen Programmen problemlos "überstanden". Hat jemand eine Idee wo mein Fehler liegt?

    Selbstverständlich habe ich vorher das Forum angeschaut, aber nur die Problematik mit dem eigenen Fahrzeug gefunden. Vielen Dank für eine Antwort!

    • Offizieller Beitrag

    Ich benutze zum ersten Mal die Software ....

    Welche? ?(


    Hat jemand eine Idee wo mein Fehler liegt?

    Dann gib doch einfach mal den genauen Wortlaut der Programmmeldung in die erweiterte Forumssuche ein. Das wurde schon zigfach beantwortet und klärt dann die weitere Behandlung der Privateinlage auf.

  • Hallo, Wiso Sparbuch nutze ich. Ich habe die Fehlermeldung eingegeben. Jedoch kommen nur Fälle, bei denen die Personen ein Auto gehört. Ich selbst habe jedoch kein Auto in Besitz.

    • Offizieller Beitrag

    In den Betriebsausgaben setze ich Fahrtkosten zu Kunden an, 30 cent pro Kilometer.

    Ich selbst habe jedoch kein Auto in Besitz.

    Und warum setzt Du dann die 30 Cent je km an? Wie kommst Du zum Kunden? ?(

    • Offizieller Beitrag

    Aber nicht abziehbarer Drittaufwand. Das Thema hatten wir auch schon diverse Male, da müsste er mal über die erweiterte Forumssuche nachlesen.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…+abziehbarer+Drittaufwand

  • Wenn es der Pkw des Ehepartners ist, m.E. nach schon. Aber dein Hinweis auf den Drittaufwand ist schon richtig - das muss auf jeden Fall geprüft werden.

  • Hallo liebe Leute

    Ich verzweifel langsam bei dieser Frage und finde nirgends etwas dazu.

    Also ich benutze einen Pkw für meine beruflichen Fahrten als selbstständiger Handwerker zu den Baustellen, dieser Pkw gehört aber nicht mir, sondern meiner Mitbewohnerin. Diese erlaubt mir das Fahrzeug unentgeltlich mitzubenutzen gegen Beteiligung an der Versicherung und Spritkosten.

    Das Auto wird auch nicht mehr als 50% beruflich benutzt.

    Darf ich dann die Kilometerpauschale anwenden bei meiner Steuererklärung oder muss das Auto zwingend mir gehören?

    Vielen Dank für jede Hilfe! :)

  • Darf ich dann die Kilometerpauschale anwenden bei meiner Steuererklärung oder muss das Auto zwingend mir gehören?

    Fahrten zu Baustellen fallen eigentlich nicht unter die Entfernungspauschale. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, zahlt man für die Benutzung

    eines Fremdfahrzeugs 30 Cent/km. Ansonsten ist das vorrangig Steuerrecht und keine Frage der Programmbedienung.

  • Ich verzweifel langsam bei dieser Frage und finde nirgends etwas dazu.

    Dann hättest Du einmal die erweiterte Forumssuche nutzen sollen. Der Einfachheit halber habe ich es mal in einen der entsprechenden Threads verschoben.


    Darf ich dann die Kilometerpauschale anwenden bei meiner Steuererklärung ...

    Nein; s.o..


    Wenn man auf der sicheren Seite sein will, zahlt man für die Benutzung eines Fremdfahrzeugs 30 Cent/km.

    Womit sich dann der Empfänger der Zahlung verschiedene Probleme aufhalsen würde, was wir auch schon mehrfach im Forum erörtert haben.

  • Also ich benutze einen Pkw für meine beruflichen Fahrten als selbstständiger Handwerker zu den Baustellen,

    das sind Betriebsausgaben und haben nichts mit den Entfernungspauschalen, Fahrten zur Arbeitstätte,- Betriebsstätte tun.

    Die betriebliche Veranlassung für solche Fahrten ist zu belegen. Reisekostenabrechnung oder Fahrtenbuch.

  • Womit sich dann der Empfänger der Zahlung verschiedene Probleme aufhalsen würde, was wir auch schon mehrfach im Forum erörtert haben.

    Diese Auffassung teile ich nicht, dafür gibt das Steuerrecht auch nichts her.

    Natürlich tut es das. Das haben wir im Forum schon zigfach erläutert. Überlassung eines WG gegen Entgelt ...... = Einnahmen. Zum anderen versicherungsrechtlich Nutzung eines Fahrzeugs durch einen Dritten und zudem zu gewerblichen Zwecken.


    Also ich benutze einen Pkw für meine beruflichen Fahrten als selbstständiger Handwerker zu den Baustellen,

    das sind Betriebsausgaben und haben nichts mit den Entfernungspauschalen, Fahrten zur Arbeitstätte,- Betriebsstätte tun.

    Die betriebliche Veranlassung für solche Fahrten ist zu belegen. Reisekostenabrechnung oder Fahrtenbuch.

    Da hast Du aber ebenfalls oben und in anderen Threads nicht gelesen. Hattest Du nicht auch schon mal was dazu geschrieben?

  • Hattest Du nicht auch schon mal was dazu geschrieben?

    nicht dass ich wüsste.

    Wenn eins meiner Fahrzeuge in der Werkstatt ist und ich ein Privatfahrzeug nutze, kann ich gegen Nachweis (Rechnung an Kunden, meine Reisekostenabrechnung und Fahrtenbuch) 30 Cent je km. als Betriebsausgaben ansetzen. Das hat nichts mit den Entfernungspauschalen von meiner Wohnung zum Betrieb zu tun.

    Und wenn der TE schreibt "......" siehe Zitat oben, ist davon auszugehen dass er das auch so meint. Zum Kunden auf die Baustelle fahren (Dienstfahrt)

  • nicht dass ich wüsste.

    Ich meine schon. Bist ja schon lange dabei. Und gemeint ist Drittaufwand.


    Wenn eins meiner Fahrzeuge in der Werkstatt ist und ich ein Privatfahrzeug nutze, kann ich gegen Nachweis (Rechnung an Kunden, meine Reisekostenabrechnung und Fahrtenbuch) 30 Cent je km. als Betriebsausgaben ansetzen. Das hat nichts mit den Entfernungspauschalen von meiner Wohnung zum Betrieb zu tun.

    Und wenn der TE schreibt "......" siehe Zitat oben, ist davon auszugehen dass er das auch so meint. Zum Kunden auf die Baustelle fahren (Dienstfahrt)

    Es ist aber nicht eines seiner Fahrzeuge, sondern das Fahrzeug eines/r Dritten. Ein kleiner, aber feiner, Unterschied und mit steuerlich zum Teil ganz erheblichen Konsequenzen. ;)

  • Hattest Du nicht auch schon mal was dazu geschrieben?

    nicht dass ich wüsste.

    Wenn eins meiner Fahrzeuge in der Werkstatt ist und ich ein Privatfahrzeug nutze, kann ich gegen Nachweis (Rechnung an Kunden, meine Reisekostenabrechnung und Fahrtenbuch) 30 Cent je km. als Betriebsausgaben ansetzen. Das hat nichts mit den Entfernungspauschalen von meiner Wohnung zum Betrieb zu tun.

    Und wenn der TE schreibt "......" siehe Zitat oben, ist davon auszugehen dass er das auch so meint. Zum Kunden auf die Baustelle fahren (Dienstfahrt)

    Das Privatfahrzeug, welches du nutzt, ist wahrscheinlich auch dein Auto oder?