Hallo,
für die Steuerjahre 2020 und 2021 soll ja der Freibetrag für Alleinerziehende angehoben werden.
Ich habe dazu im "Steuermagazin 2021" von buhl auf Seite 24 gelesen:
"Den Freibetrag und den Zuschlag für weitere Kinder gibt es nur mithilfe eine Antrags auf Lohnsteuerermäßigung. Dieser muss bis spätestens 30. November 2020 eingereicht werden".
In der "Hilfe" der neuen WISO-Software habe ich das gelesen:
"Der (Grund-)Entlastungsbetrag beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird im Rahmen der Steuerklasse II automatisch berücksichtigt. Den Erhöhungsbetrag des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende pro weiterem Kind können Arbeitnehmer im Lohnsteuerabzugsverfahren über einen Freibetrag geltend machen. Das gilt auch für den auf die Jahre 2020 und 2021 begrenzten Erhöhungsbetrag von 2.100 €. Sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen, wird das Finanzamt den zeitlich begrenzten Erhöhungsbetrag auch ohne Antrag von Amts wegen berücksichtigen."
Kennt sich hier jemand aus? Muss ich etwas beantragen um den höheren Freibetrag zu erhalten? Wenn ja, was muss ich tun? Ich bin auch eigentlich in Steuerklasse 1.
Vielen Dank!!