Freibetrag für Alleinerziehende - Corona - muss man etwas beantragen?

  • Hallo,


    für die Steuerjahre 2020 und 2021 soll ja der Freibetrag für Alleinerziehende angehoben werden.


    Ich habe dazu im "Steuermagazin 2021" von buhl auf Seite 24 gelesen:
    "Den Freibetrag und den Zuschlag für weitere Kinder gibt es nur mithilfe eine Antrags auf Lohnsteuerermäßigung. Dieser muss bis spätestens 30. November 2020 eingereicht werden".


    In der "Hilfe" der neuen WISO-Software habe ich das gelesen:
    "Der (Grund-)Entlastungsbetrag beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird im Rahmen der Steuerklasse II automatisch berücksichtigt. Den Erhöhungsbetrag des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende pro weiterem Kind können Arbeitnehmer im Lohnsteuerabzugsverfahren über einen Freibetrag geltend machen. Das gilt auch für den auf die Jahre 2020 und 2021 begrenzten Erhöhungsbetrag von 2.100 €. Sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen, wird das Finanzamt den zeitlich begrenzten Erhöhungsbetrag auch ohne Antrag von Amts wegen berücksichtigen."


    Kennt sich hier jemand aus? Muss ich etwas beantragen um den höheren Freibetrag zu erhalten? Wenn ja, was muss ich tun? Ich bin auch eigentlich in Steuerklasse 1.


    Vielen Dank!!

    • Offizieller Beitrag

    Kennt sich hier jemand aus? Muss ich etwas beantragen um den höheren Freibetrag zu erhalten?

    Ich habe mich, mangels Notwendigkeit für mich, damit bisher nicht beschäftigt, aber eigentlich hast Du doch alles gelesen und geschrieben.

    Den Erhöhungsbetrag des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende pro weiterem Kind können Arbeitnehmer im Lohnsteuerabzugsverfahren über einen Freibetrag geltend machen. Das gilt auch für den auf die Jahre 2020 und 2021 begrenzten Erhöhungsbetrag von 2.100 €.

    Wenn das da noch so steht, dann wird es wohl auch so sein.


    Muss ich etwas beantragen um den höheren Freibetrag zu erhalten? Wenn ja, was muss ich tun? Ich bin auch eigentlich in Steuerklasse 1.

    Das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kannst doch nur Du selber prüfen.

  • Hallo miwe4,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Es geht mir darum, dass ich zwei ganz unterschiedliche Aussagen gelesen habe.

    Das Heft sagt, man muss beantragen, die Software sagt es wird auch ohne Antrag berücksichtigt.


    Was stimmt denn dann?

    • Offizieller Beitrag

    Es geht mir darum, dass ich zwei ganz unterschiedliche Aussagen gelesen habe.

    Das Heft sagt, man muss beantragen, die Software sagt es wird auch ohne Antrag berücksichtigt.


    Was stimmt denn dann?

    Das widerspricht sich doch nicht:

    Ich habe dazu im "Steuermagazin 2021" von buhl auf Seite 24 gelesen:
    "Den Freibetrag und den Zuschlag für weitere Kinder gibt es nur mithilfe eine Antrags auf Lohnsteuerermäßigung. Dieser muss bis spätestens 30. November 2020 eingereicht werden".

    In der "Hilfe" der neuen WISO-Software habe ich das gelesen:
    "..... Sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen, wird das Finanzamt den zeitlich begrenzten Erhöhungsbetrag auch ohne Antrag von Amts wegen berücksichtigen."

    Und wenn ich dann einmal über den wahrscheinlichen Zeitpunkt der Drucklegung des Steuermagazins nachdenke und den doch regelmäßig aktualisierten Stand einer Software vergleiche, dann ist doch klar, welches Produkt den aktuelleren Stand des Verfahrens wiedergeben kann.