Buchung Lohn

  • Hallo,

    ich arbeite mit Wiso mein Sparbuch und mache darüber meine EÜR.

    Bisher hatte ich Minijobber die auf ihre RV verzichtet haben. Somit habe ich den ausgezahlten Lohn bei der Lohnbuchung mit dem Konto 4190 verbucht.

    Jetzt habe ich zwei Minijobber die den Aufstockungsbetrag bekommen. Ich habe folgendermaßen als Splittbuchung gebucht an dem Beispiel des Minijobbers der 400 Euro bekommt.


    400 Euro auf Kto. 4190 als Ausgabe

    14,40 Euro Einbehalt des Aufstockungsbetrags auf Kto. 4130 als Rückzahlung Ausgabe.

    Somit ergibt sich die Auszahlung von 385,60 Euro die dem Minijobber überwiesen wird.


    Die 14,40 werden in der Beitragsüberweisung an die Minijobzentrale mit abgeführt.


    Freue mich auf Eure Rückantwort.


    Viele Grüße

    Frank

  • Moin,


    14,40 Euro Einbehalt des Aufstockungsbetrags auf Kto. 4130 als Rückzahlung Ausgabe.

    Das ist m. E. nicht ganz richtig; denn der RV-Beitrag wird ja auch von Dir (als Teil des Bruttos) gezahlt.... ich würde die Zahlung an den MA auch splitten: 4190 (400 €) und ein Verrechnungskonto. Dieser ist dann auch das Konto der Wahl bei der Zahlung an die MJZ :)


    Viele Grüße Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,


    ja, so habe ich es auch gemacht. Ich habe eine Splittbuchung erstellt.


    400 Euro auf die 4190 und in der Splittbuchung dann als zweiter Posten Rückzahlung Ausgabe auf 4130. So ergibt es dann auch die 385,60 Euro.


    In den Sachkonten stehen dann die 400 Euro bei 4190 und im Konto 4130 die 14,40 dagegen.


    Danke und Grüße

  • Moin,


    Das ist m. E. nicht ganz richtig; denn der RV-Beitrag wird ja auch von Dir (als Teil des Bruttos) gezahlt....

    Eine "Rückzahlung Ausgabe" ist das m. E. eben nicht, denn die werden ja nicht erstattet - bei Deiner Buchung hast Du ja nur den geminderten Betrag als Ausgabe, was m. E. nicht ganz richtig ist :)

  • Hallo,

    wie soll dann überhaupt korrekt gebucht werden.


    Vereinbarter Lohn ist 400 Euro. Dieser muss ja am Ende auch bei den Meldebescheinigung für die MInijobber angegeben werden. Das heißt, auf dem Lohnkonto mit der Kontonummer 4190 müssten auch die 400 Euro erscheinen.


    Wenn ich es innerhalb der Splittbuchung nicht als Rückzahlung deklariere, dann bekomme ich auch keine Konten angezeigt auf die ich den Rentenanteil buchen muss. Wenn das nicht korrekt ist, wie buche ich es dann korrekt. Es müsste doch Anwender geben, die einen Lohn mit Abführung des Rentenanteils an die Minijobzentrale gebucht haben.


    Wäre super, wenn noch jemand die korrekt Buchung für mich hätte.


    Viele Grüße und guten Rutsch

  • Hallo,

    vielleicht noch eine Gedanke den ich einbringen möchte für die korrekte Splittbuchung.


    Auf Konto 4190 die 400 Euro Lohn als Ausgabe

    Auf Konto 4130 die 14,40 einbehaltener Rentenanteil der an die MJZ geht aber als freie Buchung und nicht als Rüczahlung Ausgabe.


    Danke und Silvestergrüße