Lohn & Gehalt: Wie kann man eine Abrechnung für den aktuellen Monat mit geänderten Werten neu übermitteln, wenn der aktuelle Monat noch nicht abgeschlossen ist?

  • Liebe Kollegen,


    ich habe heute in WiSo Lohn & Gehalt eine Abrechnung für den aktuellen Monat (November 2020) erstellt und an die Einzugsstelle übermittelt (über Auswerten & Übertragen -> Beitragsabrechnungen übertragen). Der aktuelle Monat wurde danach noch nicht abgeschlossen und noch kein Monatswechsel durchgeführt.


    Nach der Übermittlung der Abrechnung an die Einzugsstelle ist mir eingefallen, daß ich die Corona-Prämie bei einem Mitarbeiter vergessen hatte. Ich habe diese der Abrechnung hinzugefügt, was recht einfach gelang (Anlegen einer neuen Lohnart in den Stammdaten, in der Maske Erfassung Doppelklick auf den aktuellen Monat für den betreffenden Mitarbeiter, Hinzufügen der neuen Lohnart und Einstellen der paar Werte, fertig).


    Allerdings habe ich keinen Weg gefunden, die (nun geänderte) Abrechnung neu zu übermitteln. Wenn ich die Übermittlung neu anstoße, scheint alles zunächst normal zu laufen - das Übermittlungs-Modul wird auf Aktualität geprüft usw. Jedoch werden dann schlicht und einfach keine Daten übermittelt. Auch in der Maske Erfassung ist kein Hinweis darauf ersichtlich, daß die Abrechnung geändert worden ist und neu übermittelt werden kann bzw. muß.


    In den Ausdrucken Lohnkonto, Beitragsnachweis, Lohntasche usw. sind die Änderungen korrekt sichtbar, lediglich die erneute Übermittlung an die Einzugsstelle ist nicht möglich. Was muß ich tun, damit ich die Abrechnung mit den geänderten Werten neu übermitteln kann (wenn ich den aktuellen Monat noch nicht abschließen möchte)?


    Viele Grüße und vorab schon einmal vielen Dank!


    QS

  • Quantensprung

    Hat den Titel des Themas von „Lohn & Gehalt: Wie kann man die Abrechnung für noch nicht abgeschlossene Monate neu übermitteln?“ zu „Lohn & Gehalt: Wie kann man eine Abrechnung für den aktuellen Monat mit geänderten Werten neu übermitteln, wenn der aktuelle Monat noch nicht abgeschlossen ist?“ geändert.
  • Moin!


    Da der Corona-Bonus lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ist und auch nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen ist, ändern sich die Daten auch nicht, die übermittelt werden müssen. DerCorona-Bonus wird ja nicht in die Berechnung miteinbezogen.


    Da kannst Du also ganz beruhigt sein, solange er (C-Bonus) in Deinem Lohnkonto erscheint, hast Du Deine Pflichten erfüllt.

  • Hallo!


    Vielen Dank für die Antwort. Sehr schön!


    Mein Denkfehler: Ich hatte gelesen, daß der C-Bonus im Lohnkonto anzuführen ist, und daraus gefolgert, daß er auch übertragen werden muß (auch wenn er keinen Einfluß auf die abzuführenden Beiträge hat). Das ist dann also ausnahmsweise einfacher als gedacht ...