Arbeitszimmer in der Steuer angeben, Nutzung durch beide Partner zeitversetzt

  • Hallo,


    folgender Fall liegt bei uns vor. Mein Mann hatte einen Arbeitsvertrag, bei dem er ab Januar 2 Tage in der Woche im Home Office arbeiten durfte. Aus diesem Grund wurde ein Arbeitszimmer eingerichtet inkl. Schreibtischen, Monitoren, Drucker und allem was dazu gehört. Da er in der IT tätig ist, aber mit kritischen Daten arbeitet und u.a. muss es ein separates Zimmer sein und es geht nicht die Couch oder der Küchentisch. Ab März wurde angeordnet, dass von zu Hause aus gearbeitet werden muss. Dies hat mein Mann natürlich dann auch gemacht. Der Standort wurde nicht geschlossen, die Fertigung lief weiter. Allerdings wurden alle anderen Mitarbeiter Home Office geschickt.

    Es ist seit März sein alleiniger Arbeitsplatz unter der Woche bis abends, somit möchte ich es in der Steuer angeben.

    Erschwerend kommt bei meiner Überlegung dazu, dass ich seit August studiere (Fernstudium) und dieses Zimmer nach der Zeit meines Mannes nutze. Es ist mein Erststudium, aber ich habe bereits zwei Ausbildungen. Somit würde es bei mir auch unter die Werbungskosten fallen.


    Darf ich eine 100%ige Nutzung für meinen Mann angeben, sofern ich es für mich nirgends angebe oder muss ich ausrechnen, wie viel % mein Mann es nutzt, auch wenn dies 100% seiner Arbeitszeit abdeckt?

    Wie wäre es denn anzugeben, wenn mein Mann es zu 100% nutzt (aktuell oft mehr 40h pro Arbeitswoche) und ich es zusätzlich noch 21h in der Woche für mein Studium nutze?

    Vielen Dank für die Hilfe. Einen Steuerberater haben wir nicht, sonst hätte ich diesen gefragt.

  • Es ist so anzugeben wie es genutzt wird.

    Vielen Dank, aber wie trage ich dies in der Steuersoftware ein? Da stehe ich absolut auf dem Schlauch.
    Ich kann das Arbeitszimmer ja wenn ich es richtig gesehen habe, nur einmal anlegen. Es liegt durch das Studium ja keine private Nutzung vor, sondern eine für berufliche Zwecke. Also muss ich es ja zweimal beruflich angeben. Für Januar bis Februar ist es nicht aufgeführt, dass passt.
    Nur wie gebe ich es jetzt an, dass es von März bis einschließlich Juli 100% durch meinen Mann genutzt wurde und ab August 100% der Arbeitszeit durch meinen Mann plus weitere Zeiten durch mich?

    Vielen Dank

    Angelegt

  • Für jeden Partner müsst ihr getrennt prüfen, ob das Arbeitszimmer (es ist hoffentlich eines nach den Kriterien des BFH) ansetzbar ist und wenn, in welcher Höhe. Hierzu gehört auch die Frage, ob eine erste Tätigkeitsstätte vorhanden ist und der Arbeitgeber dort auch einen Arbeitsplatz anbietet.

    Das Arbeitszimmer gebt ihr in den allgemeinen Angaben ein und hakt an, dass es für die berufliche Tätigkeit und weitere Tätigkeit genutzt wird. Übernehmen ist allerdings schwierig - ich setze inzwischen die Angaben nur bei einer Tätigkeit an mit dem entsprechenden Prozentsatz, drucke die Ermittlung aus und gebe bei den übrigen Tätigkeiten dann das Arbeitszimmer entsprechend ein (das Finanzamt spielt da mit).


    Und: bitte beachte die Rechtsprechnung bei Nutzung eines Zimmers durch Ehegatten auch im Hinblick auf die ansetzbaren Höchstbeträge.