Auswärtstätigkeit über Honorarvereinbarung (unbezahlte überstunden: Fahrtweg, Verpflegung absetzbar?)

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe eine Frage zu einer Auswärtstätigkeit während meines Studiums als Grenzgänger:


    Ich studierte in der Schweiz und habe für mein Abschlusspraktikum einen Betrieb (ebenfalls in der Schweiz) besucht. Hierfür wurde eine Honorarvereinbarung von der Universität aufgesetzt, welche 300 Arbeitsstunden (= ca.39 Tage) über die 4 Monate bezahlt. Als Dienstort wurde in der Vereinbarung die Universität festgelegt.


    Nun zu meiner Frage: Ich war von den 4 Monaten 60 Tage im Betrieb tätig und 15 Tage an der Uni um den Bericht zu schreiben (Immer 8-9h pro Tag). Kann ich in diesem Fall die vollen 60 Tage als Auswärtstätigkeit inkl. Verpflegungspauschale und die 15 Tage über die Pendlerpauschale abgelten? Auch wenn im Vertrag selber nur eine geringere Stundenzahl bezahlt wird? Ich habe quasi unbezahlte überstunden gemacht.


    Viele Dank für eure Hilfe.


    Viele Grüsse,


    Phil

  • Was du ansetze kannst, sagt dir die Reisekostenrichtlinie - die beantwortet deine Frage. Reisekosten (und damit Fahrtkosten mit 0,30 Cent je Kilometer und bei Abwesenheit von zu Hause von mehr als 8 Stunden auch VPM). Überstunden spielen hier überhaupt keine Rolle, das ist arbeitsrechtlich relevant, aber nicht steuerrechtlich. Relevant sind die Abwesenheitsstunden pro Tag.

    Die Fahrten zur Uni gelten als Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte und fallen damit unter die Entfernungspauschale mMn.