Einkünfte der Ehefrau werden abgefragt trotz Einzelveranlagung

  • Schönen guten Tag zusammen,


    ich sitze derzeit an meiner Steuererklärung für 2019.

    Meine Frau und ich wählen für das Jahr eine getrennte Veranlagung.

    Wir sind in 2019 Eltern geworden mit einem Kind.


    Außer den Angaben die im Rahmen des Kindes erforderlich sind (wie steht die Mutter zu dem Kind) sind keine Angaben zu meiner Ehefrau erfolgt.


    Dennoch melde das Programm immer einen Hinweis: "Keine Einkünfte von Ehefrau?" (Bild anbei)

    Da ich nichts eingetragen habe ist das ja korrekt, ich bin mir nur nicht sicher ob ich es einfach so "abhaken" kann.

    Nicht, dass ich auf diesem Wege versehentlich falsche Angaben zu den Einkünften meiner Frau in der Zeit mache (weil, eigentlich möchte ich dazu ja gar keine Angaben machen -> Einzelveranlagung)


    Was meint ihr?


    Vielen Dank vorab für Feedback & VG!

    Alex

  • Moin Alex,

    Außer den Angaben die im Rahmen des Kindes erforderlich sind (wie steht die Mutter zu dem Kind) sind keine Angaben zu meiner Ehefrau erfolgt.


    Meine Frau und ich wählen für das Jahr eine getrennte Veranlagung.

    Darf man fragen, warum bei dieser Kombination wahrscheinlich auf Steuervorteile verzichtet wird?


    Dennoch melde das Programm immer einen Hinweis: "Keine Einkünfte von Ehefrau?" (Bild anbei)

    Da ich nichts eingetragen habe ist das ja korrekt, ich bin mir nur nicht sicher ob ich es einfach so "abhaken" kann.

    Sind zwar keine Einkünfte, sondern Bezüge, aber was ist beispielsweise mit Elterngeld und ggf. Mutterschaftsgeld?

  • Moin Akki,


    danke für Dein Feedback!


    Wir wählen ehrlich gesagt etwas aus der Historie heraus eine Einzelveranlagung. Tatsächlich überlege ich allerdings wirklich jetzt, mit Kind, doch eine gemeinsame Veranlagung anzustreben - wie Du schon schreibst, sollten sich einige Vorteile ergeben.

    Im Rahmen einer gemeinsamen Veranlagung kann im Nachgang allerdings nicht mehr auseinander gerechnet werden wer welche Aufwendungen hatte die sich nun Steuermildernd ergeben - und es wird nur eine Summe ermittelt - korrekt?


    Zu dem letzten Punkt: Theoretisch ist meine Frau ja in WISO gar nicht erfasst (wie schon in den Jahren zuvor). Da Einzelveranlagung ausgewählt ist, trage ich ja auch nur Informationen zu meiner Person ein.

    Nur in diesem Jahr stört sich das Programm plötzlich daran, dass ich für meine Frau keine Einkünfte eingetragen habe (wobei ich nicht einmal wüsste wo ich die Informationen eintragen sollte, außer ich lege extra noch meine Frau als Person in WISO an).

    Das kommt mir eben etwas komisch vor und daher stutze ich ein wenig...


    Viele Grüße!

    Alex

    • Offizieller Beitrag

    Das hast Du doch in dem Thread Prüfung der Einkünfte von "Ehefrau" schon gefragt? Warum jetzt also noch ein gleichlautender Thread.


    Im Übrigen sollte dir auffallen, dass alle Programmhinweise und somit auch all Deine Fragen und Threads dieselbe Ursache haben. ;)

  • Das hast Du doch in dem Thread Prüfung der Einkünfte von "Ehefrau" schon gefragt? Warum jetzt also noch ein gleichlautender Thread.


    Im Übrigen sollte dir auffallen, dass alle Programmhinweise und somit auch all Deine Fragen und Threads dieselbe Ursache haben. ;)

    Ich hatte es tatsächlich bewusst aufgeteilt um möglichst spezifisch zu fragen. Machte für mich irgendwie keinen Sinn meine Ehefrau in dem Programm als Person anzulegen wenn ich für sie gar keine Steuererklärung machen möchte über eben diese APP...?

    Aber gut, scheint ja erstmal gelöst zu sein, mal schauen was die Damen und Herren bei Finanzamt sagen :)

    Danke bis hierhin erstmal für die Hilfe & beste Grüße,

    Alex

  • TIp: Es gibt bei Wiso die Funktion, Einzelveranlagung und gemeinsame Veranlagung zu simulieren. Je nachdem was finanziell besser ist kannst du dann pro Jahr entsprechend wählen. Hatte in 2018 die gleiche Situation mit neugeborenen Kind und Ehefrau in Elternzeit. Am besten du legst deine Ehefrau in Wiso mit an und schaust was das Programm dir vorschlägt.

  • TIp: Es gibt bei Wiso die Funktion, Einzelveranlagung und gemeinsame Veranlagung zu simulieren. Je nachdem was finanziell besser ist kannst du dann pro Jahr entsprechend wählen. Hatte in 2018 die gleiche Situation mit neugeborenen Kind und Ehefrau in Elternzeit. Am besten du legst deine Ehefrau in Wiso mit an und schaust was das Programm dir vorschlägt.

    Danke Dir!