Festsetzung wegen Fristversäumnis -> Bin mir unsicher im Einspruchsbegründungstext

  • Ein herzliches hallo in die Runde!

    Mal wieder habe ich meine Einkommenssteuer nicht rechtzeitig abgegeben. Dir Rede ist von der ESt 2019, die man ja wohl bis 31.7.2020 hätte abgeben müssen. Als ich merkte, dass ich das nicht mehr rechtzeitig schaffe, hatte ich Verlängerung bis 15.10. beantragt. Vom Finanzamt kam keine Reaktion. Von mir leider auch keine weitere Aktivität 8| Sprich: meine Steuererklärung habe ich bis auf den heutigen Tag vor mir hergeschoben.

    Jetzt folgte die Festsetzung der ESt und des Solis durch das Finanzamt, dazu ein Verspätungszuschlag von 50 €.


    Ich möchte Einspruch erheben, aber wie wäre dieser gut zu begründen? Außer dass ich viel Arbeit habe (wer hat das nicht?), viele Kinder (auch nur in normalen Zahl) und ansonsten an "Aufschieberitis" leide, gab es keinen nennenswerten Grund. - Hat vielleicht jemand hier einen guten, bewährten Tipp für einen Begründungstext?


    Danke! :)

    • Offizieller Beitrag

    Mal wieder habe ich meine Einkommenssteuer nicht rechtzeitig abgegeben. Dir Rede ist von der ESt 2019, die man ja wohl bis 31.7.2020 hätte abgeben müssen. Als ich merkte, dass ich das nicht mehr rechtzeitig schaffe, hatte ich Verlängerung bis 15.10. beantragt. Vom Finanzamt kam keine Reaktion.

    Also wohl wie üblich stillschweigend gewährt.


    Von mir leider auch keine weitere Aktivität 8| Sprich: meine Steuererklärung habe ich bis auf den heutigen Tag vor mir hergeschoben.

    Jetzt folgte die Festsetzung der ESt und des Solis durch das Finanzamt, dazu ein Verspätungszuschlag von 50 €.

    Also Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 der Abgabenordnung (AO).


    Hat vielleicht jemand hier einen guten, bewährten Tipp für einen Begründungstext?

    Einspruch einlegen und als Begründung die ESt-Erklärung einreichen. Die vollständige Erklärung ist die einzige Einspruchsbegründung nach Schätzung, die das FA akzeptiert. Und mit dem Verspätungszuschlag solltest Du leben können.