Steuererklärung bei studentischer KV und "hohem" Einkommen sinnvoll?

  • Hallo zusammen,


    ein leidiges Thema: Steuererklärung bei Studenten mit "hohem" steuerpflichtigem Einkommen. (Das "hoch" bezieht sich natürlich auf studentische Verhältnisse)


    Mein konkretes Problem: Ich bin Werkstudent und dementsprechend studentisch kranken- und pflegeversichert: das kostete mich im Jahr 2018 genau 1.097,- EUR..

    Diese Daten wurden dem Finanzamt genauso übermittelt wie die Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers - dort hatte ich einen Bruttolohn von 19.129,91 EUR, wovon 1.165,77 EUR Lohnsteuer, 15,38 EUR Soli sowie 1.779,09 EUR RV abgezogen wurden.


    Wenn ich nun im WISO steuer:Start 2019 nur mit diesen beiden Belegen starte, ergibt sich direkt eine Nachzahlung über 259,75 EUR.


    Meine Frage ist jetzt: Wie kann das sein? Mein Arbeitgeber ist über meine KV-Verhältnisse in Kenntnis und sollte doch entsprechend den korrekten Beitrag an Lohnsteuer abführen, oder nicht?

    Ich hatte natürlich in dem Zeitraum auch keine weiteren Einkommen o.ä., die an der Stelle mit reinspielen könnten.


    Ähnliche Fragen wurden im Forum schon ab und an mal diskutiert, z.B. wie Werkstudenten ihre Steuererklärung machen sollen, aber aus dem, was ich bisher gefunden habe, wurde ich trotzdem nicht schlau.

    Über hilfreiche Antworten oder Verweise auf bereits bestehende Antworten, die ich übersehen habe, würde ich mich sehr freuen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde es mal mit dem Begriff Mindestvorsorgepauschale in der erweiterten Forumssuche probieren.


    Im Übrigen sollte Du in Deine Überlegungen einbeziehen, dass eine Pflichtveranlagung gegeben sein könnte.

  • Hi miwe4,

    danke für die Antwort!


    Das Schlüsselwort war tatsächlich hilfreich, aber der Knoten in meinem Kopf ist noch nicht ganz gelöst. Ich fasse das einfach mal zusammen so zusammen, wie ich es verstanden habe (ggf. auch für doe späteren Leser des Threads interessant). Über eine Korrektur oder Bestätigung würde ich mich freuen.


    Der AG setzt die Mindestvorsorgepauschale zur Berechnung der abzugebenenden LSt dann an, wenn entweder die Beiträge zur KV und PV niedriger als 12% meines Gehalts oder 1.900 EUR sind, oder wenn gar kein Arbeitnehmer-Anteil an die KV und PV entrichtet wurde. Da ich für meine studentische KV und PV selbst verantwortlich bin, ist letzteres der Fall. Aufgrund meines Jahresbruttos wird der Maximalbetrag für die Mindestvorsorgepauschale angesetzt und der AG führt Lohnsteuer ab, als hätten meine Ausgaben für KV und PV tatsächlich 1.900 EUR im Jahr betragen.

    Da die studentische KV und PV gehaltsunabhängig sind, habe ich jedoch nur 1.097 EUR im selben Jahr zahlen müssen. Das hieraus entstehende Defizit von 803 EUR führt zur Nachzahlung, die mir von WISO steuer:Start 2019 korrekt angezeigt wird.


    Zur deinem Punkt der Pflichtveranlagung:

    Ich habe mal etwas quer im Internet gelesen und gesucht, wo bekanntermaßen lange Listen an Kriterien existieren. Aus meiner laienhaften Sicht traf keines dieser Kriterien zu. Denkst du da an einen konkreten Punkt, auf den ich nochmal genauer blicken sollte?

    (Nochmal kurz mein "Profil" zusammengefasst: Steuerklasse 1, ledig, ein Arbeitgeber, LSt wurde abgeführt, keine Nebeneinkünfte, Wohnsitz in DE, kein Kranken-/Eltern-/Arbeitslosen-/Mutterschaftsgeld, keine Abfindungen oder Sonderzahlungen aus früheren Arbeitsverhältnissen)

    • Offizieller Beitrag

    Der AG setzt die Mindestvorsorgepauschale zur Berechnung der abzugebenenden LSt dann an, wenn entweder die Beiträge zur KV und PV niedriger als 12% meines Gehalts oder 1.900 EUR sind, oder wenn gar kein Arbeitnehmer-Anteil an die KV und PV entrichtet wurde. Da ich für meine studentische KV und PV selbst verantwortlich bin, ist letzteres der Fall. Aufgrund meines Jahresbruttos wird der Maximalbetrag für die Mindestvorsorgepauschale angesetzt und der AG führt Lohnsteuer ab, als hätten meine Ausgaben für KV und PV tatsächlich 1.900 EUR im Jahr betragen.

    Da die studentische KV und PV gehaltsunabhängig sind, habe ich jedoch nur 1.097 EUR im selben Jahr zahlen müssen. Das hieraus entstehende Defizit von 803 EUR führt zur Nachzahlung, die mir von WISO steuer:Start 2019 korrekt angezeigt wird.

    So kann man es sagen.


    Zur deinem Punkt der Pflichtveranlagung:

    Ich habe mal etwas quer im Internet gelesen und gesucht, wo bekanntermaßen lange Listen an Kriterien existieren. Aus meiner laienhaften Sicht traf keines dieser Kriterien zu. Denkst du da an einen konkreten Punkt, auf den ich nochmal genauer blicken sollte?

    (Nochmal kurz mein "Profil" zusammengefasst: Steuerklasse 1, ledig, ein Arbeitgeber, LSt wurde abgeführt, keine Nebeneinkünfte, Wohnsitz in DE, kein Kranken-/Eltern-/Arbeitslosen-/Mutterschaftsgeld, keine Abfindungen oder Sonderzahlungen aus früheren Arbeitsverhältnissen)

    § 46 Absatz 2 Nr. 3 EStG