Guten Tag, ich habe im Januar und Februar 2019 Bezüge von einer Internationalen Organisation (CERN, ansässig in der Schweiz) bezogen. Diese Bezüge sind von der nationalen Einkommenssteuer ausgeschlossen sind, nach diesem Zwischenstaatliches Übereinkommen:
Bundesgesetzblatt 2006 Teil II Nr. 28 S.970 "Verordnung zu dem Protokoll vom 18.März 2004 über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN)" vom 16.11.2006
Die Bezüge sind weder direkt besteuerbar, noch indirekt über den Progressionsvorbehalt. Dies gilt in Verbindung mit §32b EStG Abs. 1 Nr. 5.
Meine Frage: Wo muss ich entsprechende Einkünfte in die WISO Software eintragen? Sobald ich diese in N-AUS eintrage werden sie dem Progressionsvorbehalt zugerechnet, was nicht richtig ist. Oder muss ich diese Bezüge garnicht angeben? Als Sicherheit kann ich dies als Kommentar der Einkommenssteuere beifügen und ein entsprechendes Formular, welche die interne Versteuerung des CERN's bescheinigt befügen.
Ich habe die Frage bereits per Ticket an den Support gestellt. Dieser hat mich aber auf dieses Forum verwiesen bzw. das Finanzamt verwiesen, weil es eine steuerrechtliche Frage wäre, wobei ich ja weiß wie es zu versteuern ist, nur nicht wo und wie man es einträgt in die Software... Ich habe ebenfalls einen befreundeten Steuerberater kurz gefragt, der meinte er würde sowas (was ja vollkommen von der Einkommenssteuer befreit ist, und nicht angegeben werden muss daher), einfach als Kommentar angeben, inklusive Beleg vom CERN, dass das Gehalt intern versteuert wurde.
Dennoch wäre es gut zu wissen ob da noch jemand Erfahrung mit dem Sachverhalt hat.
Vielen Dank schonmal und Liebe Grüße,
Marius