Anlagevermögen nach Jahresabschluss korrigieren

    • Offizieller Beitrag

    Damit Dir jemand helfen kann, müsstest Du sagen, mit welchem Programmodul Du arbeitest und was Du wo im Programm warum ändern möchtest, denn das nennt sich ja nicht umsonst Jahresabschluss.

  • Danke für den Hinweis.


    Ich hoffe ich verstehe das Wort Programmmodul richtig. Wenn nich bitte korrigiere mich. Ich arbeite mit WISO Steuer: Mac. Befinde mich in EÜR, Anlagevermögen.


    Das Finanzamt bat mich ein geändertes Anlagenverzeichnis in der EÜR nachzureichen. Ich habe zum ersten mal meine Erklärung selber gemacht und folgende Fehler im vergleich zum Vorjahr gemacht.


    -Der Buchwert für "andere bewegliche Wirtschaftsgüter" zu beginn des Wirtschaftsjahres weicht vom Buchwert des Vorjahres ab.

    -ebenso weichen Anschaffungskosten und Afa Betrag ab.


    Hilft das um mir helfen zu können?

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt die vereinfachte EÜR des ESt-Moduls und das gesonderte EÜR-Modul (vollständige Buchung über Konten). Egal wo, Du hast die entsprechenden Buchungen zum Anlagevermögen vergessen, denn erst damit werden die Werte in der Anlage AVEÜR berücksichtigt.

  • Danke für Deine Mühe. Ich habe eine Anlage AVEÜR vor mir liegen. Die Werte sind berücksichtigt aber weichen von denen die ein Steuerberater im Vorjahr gemacht hat ab. Das will ich korrigieren.

  • Das sieht danach aus, dass du im Anlagevermögen falsch zugeordnest oder mit falschen Buchwerten per 1.1.2019 eingegeben hast.

    Frage: wie hast du die Vermögensgegenstände, die am 31.12.2018 vom Berater im Bestand waren, denn in dein Anlagevermögen übernommen?

  • Hallo Neida,


    die habe ich aus der alten Steuererklärung übernommen und dort liegt auch der Fehler den diese sind im Folgejahr zu hoch angesetzt.

    Die richtigen Buchwerte habe ich nun, kann sie aber nirgendwo in mein Programm Einpflegen um sie an das Finanzamt weiterzuleiten.


    Hast Du dazu eine Idee? Bearbeiten kann ich meine abgegebene Erklärung nicht mehr.


    Viele Grüße TA

    • Offizieller Beitrag

    Die letzte Datensicherung vor dem Jahresabschluss nutzen. Etwas anderes wüsste ich jetzt nicht.


    Oder vielleicht die AVEÜR manuell erstellen in ELSTER etc. und übermitteln, wenn die EÜR selber wirklich zu 100% richtig ist.


    Da müssten die Praktiker, die selber buchen, etwas zu sagen.

  • Ich habe eine Anlage AVEÜR vor mir liegen. Die Werte sind berücksichtigt aber weichen von denen die ein Steuerberater im Vorjahr gemacht hat ab.

    ist einleuchtend.

    Vorjahr ist eben nicht lfd. Jahr, und die Werte können sich durch AfA ändern.

    die habe ich aus der alten Steuererklärung übernommen und dort liegt auch der Fehler den diese sind im Folgejahr zu hoch angesetzt.

    siehe oben.

    Bearbeiten kann ich meine abgegebene Erklärung nicht mehr.

    siehe

    Die letzte Datensicherung vor dem Jahresabschluss nutzen.

    Beim Jahresabschluss wird darauf hingewiesen!1!!

    Oder vielleicht die AVEÜR manuell erstellen in ELSTER etc. und übermitteln,

    geht z.B. bei Elster-de (mit Zertifikat) dazu müsste er die "Vorgeschichte/Verlauf" der WG´s lückenlos kennen u. eingeben.

    Hilft zwar, löst jedoch nicht die künftigen Probleme der Fortschreibung

  • miwe4


    Das hat schonmal geklappt. Nun muss ich die fertigen Daten exportieren. An der Stelle bin ich mir nicht sicher wie ich das machen soll. Ich möchte die Daten im Folgejahr wieder verwenden. Deshalb unbedingt keinen Fehler machen.


    Muss ich einen Abschluss machen? Und die Daten in das EST. Modul exportieren, oder geht das separat.


    Danke schonmal.