Mobil Office Wohnmobile als Arbeitszimmer absetzen (Arbeitnehmer)?

  • Hallo zusammen,


    ich bin selber Angestellter und habe regulär Mobil Office (360 Tage im Jahr). Da meine Wohnung zu klein ist und deshalb kein Arbeitszimmer ermöglicht, habe ich mir ein Wohnmobil zugelegt.

    Meine Frage ist, wenn ich 5 Tage die Woche in dem Wohnmobil arbeite, kann Ich das als Arbeitszimmer absetzen, bzw. was kann alles an Anschaffungs/ und Unterhaltungskosten geltend gemacht werden (Kreditzinsen...). in dem Wohnmobil ist zwar ein Ausziehbett vorhanden, aber eingeklappt ist es wie jeder normale Sitzbank mit Tisch.

    Strom 220 Watt Umwandler auch vorhanden.


    Danke im Voraus für eure Antworten.

  • Vielleicht reicht auch schon ein Blick in die Richtlinien und die diversen BFH-Urteile. Ich denke hier z. B. an die Voraussetzungen, die das "Zimmer" haben muss (Ausstattung etc.)