Wo ausländische (Niederlande) Betriebsrente und einbehaltene NL Steuer eingeben

  • Ich bziehe als noch Arbeitnehmer in D neben meinen Lohneinkünften bereist eine Betriebsrente aus den Niederlanden aufgrund mehrjähriger Tätigkeit in NL. Laut DBA werden Renten, sofern diese 15,000 im Jahr übersteigen, in den Niederlanden besteuert. Wo gebe ich in der WISO Steuersoftware diese NL Netriebsrente an, sowie die einbehalten NL-Steuern zwecks Berücksichtigung/Anrechnung an, wenn die Betriebsrente über den 15,000 jährlich liegt? Welche Anlage sind hierzu auszufüllen? Umgekehrt, wenn die Betriebsrente weniger als 15,000 beträgt, müsste diese in D versteuert werden, falls in NL dann keine Steuer einbehalten wird. Wo und wie wird dieser Fall eingetragen? Auch wenn sich vieles in der WISO Software recht natürlich erschliesst, habe ich keinen Ansatz für dieses Problem gefunden. Vielleicht kann jemand helfen?


    Danke und LG, JK.

    • Offizieller Beitrag

    Erst einmal muss festgestellt werden, ob es tatsächlich eine Betriebsrente ist. Das ist steuerlich absolut wesentlich.


    Wird diese Rente vom ehemaligen Arbeitgeber gezahlt oder von einer Rentenkasse?


    Wenn sie von einem Arbeitgeber gezahlt wird und ist sie in D zu versteuern ist ist sie auf der Anlage N einzutragen als Versorgungsbezüge, mit dem Jahr des Beginns des Versorgungsbezugs und der Bemessungsgrundlage (einfach mal Anlage N anschauen).


    Wird sie aus der Rentenkasse gezahlt und ist sie in D zu versteuern ist sie wie eine deutsche Rente auf der Anlage R einzutragen.

    Die Einkünfte dieser Rente (am besten per Berechnung durch das Programm ermitteln wg Besteuerungsanteil) sind zusätzlich auf der Anlage AUS in Zeile 7, die einbehaltene Steuer in NL in Zeile 12 einzutragen, damit eine Anrechnung der NL-Steuer erfolgen kann.


    Wenn sie in beiden Fällen in NL zu besteuern ist wird sie auf der Anlage AUS eingetragen in Zeile 36, und zwar nur mit dem jeweiligen steuerpflichtigen Anteil, den man sich selber ausrechnen muss. Da einem das kaum gelingen wird trägt man sie zunächst wie inländische Einkünfte ein, lässt das Programm den stpfl. Anteil berechnen und trägt diesen Wert dann in Zeile 36 der Anlage AUS ein. Dann allerdings wieder diese inl. Werte löschen.....

    Die in NL einbehaltenen Steuern sind dann nirgends einzutragen, da die NL-Einkünfte in diesem Fall in D "nur" dem Progressionsvorbehalt unterliegen, das wäre sonst eine doppelte Begünstigung.


    Hier kann man sich zur Veranschaulichung alle Vordrucke einmal anschauen:

    https://www.formulare-bfinv.de/

  • Herzlichen Dank, das hilft schon einen Schritt weiter. Es handelt sich um eine Betriebsrente, Beiträge wurden während der Jahre zurückliegenden Beschäftigung einbezahlt. Das NL rentesystem besteht aus gestetzlichen (AOW) Renten und Betriebsrenten, die in diesem Fall ab 60 Lebensjahr wahlweise ausbezahlt weren können. Es handelt sich somit nicht um einen "Lohn" vom Arbeitegeber, sondern wird aus einer Pesnionskasse ausgezahlt. Somit kommt nach meinem Verständnis der Fall mit Anlage N nicht in Betracht. Ich nehme an, der Eintrag muss dann in der Anlage R, erste Seite, Zeilen 5 bis 9 erfolgen, korrekt?


    Gemäß DBA sind die Renten sowohl in Deutschland als Ansässigkeitsstaat als auch im Quellenstaat steuerpflichtig wenn sie 15,000 übersteigen. Deutschland rechnet zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung in diesen Fällen die nachgewiesene ausländische Steuer an. Diese Regelung enthalten z. B. die DBA Niederlande (ab 2016). Ist hiebei zu der Anrechnung der nachgewiesenen Steuer aus den Niederlanden Anrechnungshöchstsatz zu beachten ? Wenn ja und nicht die gesamte NL Steuer angerechnet wird, wie errechne ich den Höchstbetrag?


    Den letzten Absatz obnen habe ich nicht verstanden, bzgl. Anlage AUS, Zeile 36.


    Um es konkret zu machen: Wenn die NL Betriebsrente 30,000 Brutto betraägt, einbehaltene NL Steuer 10,000. Wo wird das eingetragen? Ich habe verstanden, dass die 30.000 butto in Anlage R kommen. Oder ist da hier der Fall des zweiten Absatzes, d.h. es komt in Zeile 7 und Zeile 12 Anlage AUS ?


    • Offizieller Beitrag

    Aha, also doch keine Betriebsrente im steuerlichen Sinn. Habe ich gleich vermutet, das wäre in NL nämlich die absolute Ausnahme.


    Mir ist das System der Besteuerung der ausl. Renten schon klatr, war jahrelang mein Job.


    Es gibt einen Anrechnungshöchstsatz, ja, aber den errechnet das Programm nach § 34c EStG, das brauchen Sie manuell nicht zu tun. Das wird einem Laien auch kaum gelingen, lesen Sie hier:
    § 34c EStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    Zeile 36 der Anlage AUS trifft nicht zu, wenn die Rente in beiden Staaten steuerpflichtig ist.


    Dann ist die Rente wie hier bereits beschreiben einzutragen:

    Zitat

    Die Einkünfte dieser Rente (am besten per Berechnung durch das Programm ermitteln wg Besteuerungsanteil) sind zusätzlich auf der Anlage AUS in Zeile 7, die einbehaltene Steuer in NL in Zeile 12 einzutragen, damit eine Anrechnung der NL-Steuer erfolgen kann.

    Das Berechnen, unter anderem der anrechenbaren NL-Steuer, macht allein das Programm.

  • Nochmal herzlichen Dank. Ich hoffe, ich habe das jetzt richtig verstanden: Anlage R entfällt, da es sich nicht um eine Rente im Sinne des deutschen Steuerrechts handelt, obwohl es ein NL-Betriebsrente ist, korrekt?

    Ist somit NUR die Anlage AUS für die NL-Rente auszufüllen, und Eintrag in Anlage N entfällt? Oder in Anlage N und Anlage AUS?


    Falls Anlage N nötig ist:

    Wenn ich das richtig verstanden habe, muss diese NL-Betriebsrente in Anlage N als Versorgungsbezug eingetragen werden, Zeile 11. In Zeile kommt die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag, in deisem Fall 17.6 % oder maximal 1320 Euro bei Versorgungsbeginn 2019.


    Für Anlage AUS:

    Warum in Zeile 7 und nicht in Zeile 5? In Zeile 6 wäre doch anzugeben, dass diese Einkünfte bereits in der Anlage N aufgeführt sind, sonst kommt es doch zur doppleten Rechnung? Ferner "Einkünfte dieser Rente (am besten per Berechnung durch das Programm ermitteln wg Besteuerungsanteil)" berechnen?? Wie berechne/ermittle ich den Besteuerungsanteil durch das Programm?


    Vielleicht bin ich etwas schwer von Begriff, aber diese Thema "ausländische Rente" is seit2019 für mich Neuland, ebenso wie man das richtig in das Programm eingibt. Von daher Danke für die Hilfestellung, um das korrekt einzugeben.

  • OK. Also Anlage R: Dort in Zeile 4 eine "1" da "Ausländische Rente", Dann in Zeile 5 den Bruttobetrag und in Zeile 7 Beginn der Rente. Das war es dann auch mit Anlage R, korrekt? Das Programm errechnet mir die Bemessungsgrundlage und den Besteuerungsanteil der Rente, absolut und relativ. So weit so gut.


    Dann Anlage AUS: Hier in Zeile 7: Hier nun den Bruttobetrag oder "nur" den Besteuerungsanteil der Rente eintragen? In Zeile 12 kommt dan die gesamte einbehaltene NL-Steuer, das Programm errechnet den Anrechnungshöchstsatz. Somit 2 verbleibende Fragen:

    - Warum in Zeile 7 und nicht in Zeile 5 (nebst 6) in Anlage AUS?

    - Bruttobetrag oder den Besteuerungsanteil in Anlage AUS eintragen?

    Herzlichen Dank

    • Offizieller Beitrag

    In Zeile 5 kommt die Quelle dieser Einkünfte, also als Text z.B. NL-Rente


    In Zeile 6 kommt lt Anlage R


    Anlage AUS Zeile 7: weder - noch. Es sind die Einkünfte aus dieser Rente einzutragen, also der Besteuerungsanteil abzgl. Werbungskosten(-pauschbetrag), so wie das Programm die Einkünfte dieser Rente auf der Anlage R berechnet hat.

  • Das war es, danke !! Scheint alles so zu klappen, auf jeden Fall kommt das raus, was man grob erwarten würde. Das Programm "spuckt" schön den Bemessungsanteil, den anzurechnenden Höchstbetrag der ausl. Steuer und auch den hierzu zugrunde gelegten durchschnittlichen Steuersatz. So kann man alles nachvollziehen. Übrigens: Die Werbungskostenpauschale berücksichtigt das Programm selbstständig, muss man also nicht händisch selbst machen, sonst ist es doppelt.


    Nochmals herzlichen Dank für die Instruktionen und Geduld, das hat sehr geholfen :thumbsup: