Abrechnung von Fahrtkosten eines KFZ aus fremden Betriebsvermögen

  • Hallo,

    habe kniffligen Fall:

    Bin Hauptberuflich Freiberufler und habe ein Fahrzeug, das 100% über diese Selbständigkeit läuft.

    Nun bin seit diesem Jahr auch im Nebenerwerb Geschäftsführender Gesellschafter einer gemeinnützigen UG und beziehe ein Gehalt (weniger als bei der Haupttätigkeit)

    Ich nutze mein Betriebsfahrzeug aus der Freiberufler Tätigkeit für alle Fahrten zur UG (mehrfach die Woche hunderte Km)

    Frage:

    Wie kann ich das buchhalterisch bewerkstelligen?

    Über die 0,30 Regelung kann ich die Fahrtkosten der UG in Rechnung stellen, muss diese ja aber dem Betriebsfahrzeug der Freiberuflichkeit zuführen.

    Ich weiß, dass wenn ich nicht Freiberufler sondern eine GmbH oder weitere uG hätte, mir diese einfach eine Rechnung über die Nutzung des Betriebsfahrzeuges stellen könnte. Aber dadurch dass ich keine juristische Person habe, die diese Rechnung stellen kann, stellt sich nur die Frage wie bewerkstelligen?

    Allgemein stellt sich mir die Frage welche Anrechnungsform in dieser Konstellation die günstigste wäre für die Zukunft.

    Danke vorab!

    • Offizieller Beitrag

    Über die 0,30 Regelung kann ich die Fahrtkosten der UG in Rechnung stellen, muss diese ja aber dem Betriebsfahrzeug der Freiberuflichkeit zuführen.

    Diese Regelung an sich hat damit nun erst einmal rein gar nichts zu tun.


    Allgemein stellt sich mir die Frage welche Anrechnungsform in dieser Konstellation die günstigste wäre für die Zukunft.

    Du solltest da dringendst einmal einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe ranlassen. Und das nicht nur für die Zukunft, sondern vielmehr auch für die Vergangenheit. Dem Forum ist eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Und genau das hier ist der Job eines Steuerberaters.

    • Offizieller Beitrag

    Aber es schadet ja nicht sich selbst auch damit auseinander zusetzen :)

    Gerade für solche Fragen ist die aber da, um eben solche dinge schon vorher in die richtigen Bahnen zu lenken. Und wir dürfen hier keine Steuerberatung machen.


    Du solltest Dir einmal vor Augen führen, dass Du diese Fahrten ja nicht im Rahmen eines Auftrags zu Deiner freiberuflichen Tätigkeit machst, sondern im Rahmen Deiner nichtselbständigen Tätigkeit für die gemeinnützige UG.