Hallo,
habe kniffligen Fall:
Bin Hauptberuflich Freiberufler und habe ein Fahrzeug, das 100% über diese Selbständigkeit läuft.
Nun bin seit diesem Jahr auch im Nebenerwerb Geschäftsführender Gesellschafter einer gemeinnützigen UG und beziehe ein Gehalt (weniger als bei der Haupttätigkeit)
Ich nutze mein Betriebsfahrzeug aus der Freiberufler Tätigkeit für alle Fahrten zur UG (mehrfach die Woche hunderte Km)
Frage:
Wie kann ich das buchhalterisch bewerkstelligen?
Über die 0,30 Regelung kann ich die Fahrtkosten der UG in Rechnung stellen, muss diese ja aber dem Betriebsfahrzeug der Freiberuflichkeit zuführen.
Ich weiß, dass wenn ich nicht Freiberufler sondern eine GmbH oder weitere uG hätte, mir diese einfach eine Rechnung über die Nutzung des Betriebsfahrzeuges stellen könnte. Aber dadurch dass ich keine juristische Person habe, die diese Rechnung stellen kann, stellt sich nur die Frage wie bewerkstelligen?
Allgemein stellt sich mir die Frage welche Anrechnungsform in dieser Konstellation die günstigste wäre für die Zukunft.
Danke vorab!