Liebes Forum,
ich würde gerne einen Rat erfragen, wie ich mich in folgender Situation verhalten soll:
Ich war 2020 nur im Januar angestellt. Seit Februar bin ich auf der Suche nach einem Job und beziehe Arbeitslosengeld 1. 2020 hatte ich insgesamt sehr viele Ausgaben (Weiterbildung, etc.).
Jetzt habe ich einen neuen Job gefunden, den ich am 01.02.2021 antrete, aber in der Schweiz.
Da ich 2020 nur einen Monat eingestellt war, habe ich relativ wenig Einkommenssteuer gezahlt und könnte meine Ausgaben nicht durch die Steuererklärung ausgleichen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, würde ich deswegen einen Verlustvortrag angeben. Dadurch kann ich mir die Ausgaben irgendwann in den folgenden 7 Jahren geltend machen.
Sollte ich innerhalb der nächsten 7 Jahre zurück nach Deutschland kommen, dann könnte ich diese Ausgaben im Nachhinein noch geltend machen, richtig?
Was mache ich, wenn ich nicht zurück nach Deutschland komme. Verfällt mein Anspruch? Gibt es eine Möglichkeit, dass ich diese Ausgaben 2022 mit der Steuererklärung in der Schweiz
verrechnen kann?
Viele Grüße,
Jonas