1% Regel oder Fahrtenbuch

  • Hallo Leute,


    ich möchte mir im Frühjahr ein neues Auto holen.


    Kaufpreis netto: 21551€

    Brutto: 25.000€


    Bruttolistenpreis: 45.000€


    Nun bin ich am überlegen ob es sich steuerlich lohnt ein Fahrtenbuch zu führen. Das Auto wird ca. 70% geschäftlich/30% privat genutzt werden.


    Kennt sich jemand steuerlich so gut aus, dass er mir eine nachvollziehbare Rechnung aufstellen könnte, wo man sieht in welchem Szenario man weniger Einkommensanrechnung hat sowie Ust zurückzahlen muss? Also welches Szenario steuerlich mehr Sinn macht für mich


    Habe es selber bereits probiert aber wollte mich hier nochmal versichern..


    überschlagene Kfz Kosten im jahr:


    2000 Benzin

    1500 Versicherung/Steuer

    Werkstatt lasse ich mal außen vor.


    Vielen Dank! :)

  • Habe es selber bereits probiert aber wollte mich hier nochmal versichern..

    dann hast du sicher auch den "Bruttolistenpreis" angesetzt und nicht den geschönten Händlerladenhüterpreis.

    Und auch daran gedacht dass Du in 5 Jahren für eine, dann alte Krücke, immer noch 1% von einem Neuwagenbruttolistenpreis zahlst.

  • Da würde ich mir doch einmal die Erläuterungen zu einem Fahrtenbuch ansehen. Es müssen hier auch recht strenge Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Finanzamt dieses auch anerkennt.

    Wie neuer_uhu schon schreibt, bei der 1%-Regelung gilt der Bruttolistenpreis als Basis, bei Fahrtenbuch die im Jahr aufgelaufenen Kosten (müssen gesondert erfasst werden als Nachweis für dieses Fahrzeug). Dann sollte in die Überlegungen einfließen, dass sowohl bei 1%-Regelung als auch bei Fahrtenbuch die Privatfahrten der Umsatzsteuer unterliegen. Dein persönlicher Einkommensteuersatz spielt hier auch eine Rolle! Bei Rechnungen würde ich hier vom Grenzsteuersatz ausgehen.

    Für die Berechnung selber gibt es im Internet eine Menge Rechner, die mehr oder weniger genau sind (je nachdem, welche Angaben notwendig sind). Hier dürfen wir dir dies nicht machen - das wäre Steuerberatung.

  • Habe es selber bereits probiert aber wollte mich hier nochmal versichern..

    dann hast du sicher auch den "Bruttolistenpreis" angesetzt und nicht den geschönten Händlerladenhüterpreis.

    Und auch daran gedacht dass Du in 5 Jahren für eine, dann alte Krücke, immer noch 1% von einem Neuwagenbruttolistenpreis zahlst.

    Na klar deswegen habe ich den Bruttolistenpreis ja extra seperat nochmal aufgeschrieben :)


    Zum zweiten Punkt: Es sei denn man holt sich dann ein neues Auto um wieder neues Abschreibungspotenzial zu haben. Aber sonst greift ja auch die Kostendeckelung bei der 1% Regel.


    Aber spätestens hier würde es ja dann Sinn machen auf das Fahrtenbuch zu wechseln.

    und Sie sind Einzelunternehmer? Frühjahr 2021 ist der Kauf geplant?

    Ja genau richtig !:)



    Da würde ich mir doch einmal die Erläuterungen zu einem Fahrtenbuch ansehen. Es müssen hier auch recht strenge Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Finanzamt dieses auch anerkennt.

    Wie neuer_uhu schon schreibt, bei der 1%-Regelung gilt der Bruttolistenpreis als Basis, bei Fahrtenbuch die im Jahr aufgelaufenen Kosten (müssen gesondert erfasst werden als Nachweis für dieses Fahrzeug). Dann sollte in die Überlegungen einfließen, dass sowohl bei 1%-Regelung als auch bei Fahrtenbuch die Privatfahrten der Umsatzsteuer unterliegen. Dein persönlicher Einkommensteuersatz spielt hier auch eine Rolle! Bei Rechnungen würde ich hier vom Grenzsteuersatz ausgehen.

    Für die Berechnung selber gibt es im Internet eine Menge Rechner, die mehr oder weniger genau sind (je nachdem, welche Angaben notwendig sind). Hier dürfen wir dir dies nicht machen - das wäre Steuerberatung.

    Ich würde dann ein elektronisches Fahrtenbuch per GPS führen um mir da einiges zu erleichtern.


    Okay schade also man darf hier keine objektive Rechnung aufstellen ohne dass es direkt als Beratung gilt? Mich würde ja lediglich die rechnung interessieren, keine Beratung im klassischen Sinne.


    Mein Steuerberate meinte zu mir, dass es sich erst lohnt ab 85% geschäftlicher Nutzung, aber ich komme immer wieder auf das Ergebnis, dass es sich bereits ab 50-60% geschäftlicher Nutzung lohnt, da 12% im Jahr vom Neupreis schon sehr teuer sind.

  • Du kannst die Rechnung doch recht einfach mit Excel selber machen - der Berater ist wohl von einem Neufahrzeug ausgegangen.


    Einmal die 1%-Regelung in einer Spalte

    dann die Fahrtenbuchmethode in eine neue Spalte mit geschätztem Anteil Privatfahrten und möglicherweise Kappung auf Gesamtkosten

    Da kannst du auch mit Alternativen rechnen - und benötigst keinen Berater. Nur bitte auch die Kosten realistisch ansetzen (also - sofern vorhanden - die Daten aus dem Jahr 2020).