Erklärung des Steuerformulars, bzw. evtl. Falsche Buchung oder Berechnung

  • Hallo allerseits,


    ich steh mal wieder vor einer kleinen Verständnisfrage.

    Ich habe vom StB meine Voranmeldung zurück bekommen.

    Wie ihr seht steht da die Summe X drin für 13b Umsätze.

    Nun schaue ich mir das generierte von Buhl an:

    und weil die Differenz ja hoch ist hab ich mir die Details anzeigen lassen damit ich das verstehe.

    Gut das ist schon mal Schief gelaufen!


    die Buchung vom 17.9. steht auch beim StB drin klar er hat ja nur die Unterlagen für Sept. gehabt.

    Warum werden hier bei Buhl aber Rechnungen im Steuerformular berechnet welche noch nicht bezahlt sind? Die 2 anderen wurden erst im Oktober bezahlt.

    Nach einigen Stunden Kopf zermartern:

    Jetzt könnte ik mir noch erklären das die USt ja direkt verrechnet(Fällig ist) wird mit der Rechnungslegung da die USt der Leistungsempfänger schuldet.

    Jedoch müsste ich dann nicht 13b Rechnungen nach Erstellung meinem StB geben? Also werden die dann wie SOLL Versteuerer in dem Monat der Rechnungslegung mit gebucht?


    Des weiteren um so länger ich mir das Konstrukt anschaue um so weniger verstehe ich es.

    Warum ist die eine auf 8337 und die 2 anderen auf 10000 gebucht?

    und warum wird bei dem einen Betrag Minus angegeben und die anderen beiden sind im Plus so das hier gegen gerechnet wird? Verstehe ich nicht sorry.


    So hoffe mir kann das jemand weiter helfen.

    besten Dank und angenehme Nachtruhe.


    Mirko

    • Offizieller Beitrag

    die Buchung vom 17.9. steht auch beim StB drin klar er hat ja nur die Unterlagen für Sept. gehabt.

    Warum werden hier bei Buhl aber Rechnungen im Steuerformular berechnet welche noch nicht bezahlt sind?

    Weil Buchungen auf KZ 60 Leistungen nach § 13b enthalten. Diese werden schon mit Leistungsdatum (= Lieferdatum) ins Formular gebucht.


    Korrekterweise müßte hier in MB genauer differenziert werden:

    Der Eintrag bezieht sich hier in MB momentan auf das Rechnungsdatum, korrekter wäre der Bezug zum Lieferdatum in der Rechnung.

  • Hi Samm,


    kannst auch nicht schlafen?

    Ne Scherz Danke für deine Antwort.

    Ich hab's jetzt nicht so fachmännisch erklärt wie Du aber das beruhigt mich schon mal das ich halbwegs richtig lag.

    Wie siehts denn mit den Anderen Fragen aus. Kannst Du mir da auch weiter helfen?


    Mirko

  • nein in dem von Buhl stehen die 541 und da bin ich dann auf Detail gegangen und es kam die Übersicht.

    und was würdest Du dazu sagen:

    Jedoch müsste ich dann nicht 13b Rechnungen nach Erstellung meinem StB geben? Also werden die dann wie SOLL Versteuerer in dem Monat der Rechnungslegung mit gebucht?

    Also wenn Dich richtig verstehe ist ja selbst das falsch.

    Ich müsste Nach dem Leistungsdatum meinem StB schon die Info geben wieviel ich in Rechnung stelle.

    Ich glaube das Leistungsdatum scheint hier wohl nicht ausschlaggebend zu sein. Rechnungsdatum kann ich mir schon vorstellen. Bist Du dir da sicher?


    Mirko

    • Offizieller Beitrag

    So jetzt hab ich es zusammen. Was bedeuten die Buchungen?


    A) Mit Rechnungsdatum wird schon auf "10000: Debitorenkonto" gebucht

    und wird deshalb auf 8037 .... offen im Plus gebucht, weil sie schon mit RG Datum gebucht werden muss. (= Leistungsdatum)


    B) Mit Zahlungsdatum wird zusätzlich

    1. in 8037 mit Erklärung "gebucht auf 8337 Erlöse aus Leistungen, ..." im Minus gebucht.
      Damit nullt sich der Betrag in 8037 offen
    2. Ein weiterer Eintrag wird in 8337 mit der Erklärung "gebucht auf 8037 Erlöse aus Leistungen, ..." und wird im Plus gebucht.


    Deine beiden Buchungen sind also unbezahlt müssen aber schon ins Formular.

    Ich glaube das Leistungsdatum scheint hier wohl nicht ausschlaggebend zu sein. Rechnungsdatum kann ich mir schon vorstellen. Bist Du dir da sicher?

    Mein Büro nimmt hier einfachhalber das Rechnungsdatum, was immer noch korrekter ist, solange nicht auf das Zahldatum zugegriffen wird.In der Praxis wäre das Leistungsdatum für die USTVA ausschlaggebend.