Kulanzgutschrift für Mieter

  • Hallo zusammen,


    in einem Mietshaus wurde eine Wohnung general-saniert. Dies war für die übrigen Mieter mit Lärm und Dreck verbunden. Daher möchte diese Mieter mit einer Kulanzgutschrift entschädigen. Meine Vorstellung ist eine Gutschrift bei den Betriebskosten. Das bekomme ich problemlos über eine Ausgabenrückzahlung mit Umlageschlüssel hin. Das wirkt dann aber in der Einnahme-Überschuss-Rechnung für mich steuerlich als Einnahme, sollte aber einnahmenmindernd sein.


    Wie kann man das lösen?


    Viele Grüße

    Gerhard

    Wenn ich nicht mehr antworte heißt das nicht, dass ich überzeugt bin oder zustimme. Manche Dinge lasse ich einfach so im Raum stehen...

  • Wie kann man das lösen

    Moin nach Bayern!

    Ich benutze die EÜR in der Regel nicht, daher weiß ich nicht, ob mein Vorschlag sich ebenso verhält. Ich buche eine Einnahme auf Konto Nebenkostenvorauszahlung mit einem bestimmten Wert, die dann als "Gutschrift" auch auf der ersten Seite zu sehen ist.


    Ob das deinen Vorstellungen entspricht, wirst du hoffentlich sagen;)

  • wenn ich die Kulanzgutschrift als Nebenkostenvorauszahlung buche,

    • erscheint nur die Summe auf Blatt 1, aber keine Bezeichnung dazu, ich hätte aber gerne den Texte "Kulanzgutschrift" oder "Entschädigung";
    • wird in der EÜR der Betrag als Einnahme ausgewiesen, auch nicht separat sondern in der Summe der Nebenkostenvorauszahlungen
    • ich muss für jede Wohnung eine Buchung erstellen, da mir kein Umlageschlüssel zur Verfügung steht (und ich bin grundsätzlich faul;)).

    Deine Lösung hat zwar in Summe den gleichen Effekt wie meine, ist aber weniger erklärend. Hilft mir also leider nicht weiter

    Wenn ich nicht mehr antworte heißt das nicht, dass ich überzeugt bin oder zustimme. Manche Dinge lasse ich einfach so im Raum stehen...

  • Hilft mir also leider nicht weiter

    Du kannst auch einen Text unter die Abrechnung setzen, irgendwo unten bei Abrechnungen erstellen zu finden, dann würde auf jeder Abrechnung dieser Text stehen, dass du wegen Lärmbelästigung eine einmalige Gutschrift gibst, dies würde auf der ersten Seite mit 1x€xx stehen.

    So mache ich es, wenn ich - aus welchem Grund auch - einen Ausgleich dokumentiere. Natürlich, die EÜR stimmt dann nicht nach deinen Vorgaben.

  • Leg doch ein Konto "Gutschriften/Schweigegelder" im Ausgabebereich an, und dann buchst einfach eine normale Ausgabe.

    Konto geht als "Laut Abrechnung", Verteilung nach Einheiten, und nur diese Wohnung hat den Schlüssel 1, alle anderen Schlüssel 0.

    Feddich ... :cookie:

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P