Hallo zusammen,
in einem Mietshaus wurde eine Wohnung general-saniert. Dies war für die übrigen Mieter mit Lärm und Dreck verbunden. Daher möchte diese Mieter mit einer Kulanzgutschrift entschädigen. Meine Vorstellung ist eine Gutschrift bei den Betriebskosten. Das bekomme ich problemlos über eine Ausgabenrückzahlung mit Umlageschlüssel hin. Das wirkt dann aber in der Einnahme-Überschuss-Rechnung für mich steuerlich als Einnahme, sollte aber einnahmenmindernd sein.
Wie kann man das lösen?
Viele Grüße
Gerhard