Ist ein Zweitstudium als Sonderausgabe absetzbar?

  • Hallo zusammen,


    da ich nicht verpflichtet bin meine Steuererklärung einzureichen, gebe ich immer relativ spät ab und bereite deshalb gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2018 vor, meine Steuererklärung für das Jahr 2017 habe ich dieses Jahr ebenfalls eingereicht und schon einen Steuerbescheid erhalten.


    Nun zum Problem: Ich habe in der Steuererklärung 2017 – fälschlich? – mein Zweitstudium (Fernstudium M.Sc. im selben Studienfach wie mein B.Sc.), das ich im Oktober 2017 begonnen habe, in meiner Steuererklärung für das Jahr 2017 als Ausbildungskosten und nicht als Fortbildungskosten angegeben. Das wurde in meinem Steuerbescheid nicht weiter moniert, meine Steuererklärung wurde vom Finanzamt so akzeptiert. (Obwohl die Ausbildung klar als "M.Sc. Studienfach" benannt ist).


    Für mich ist das erstmal kein Problem, denn ich schöpfe die Werbungskosten von 1000€ bei weitem nicht aus und habe im Studium keine jährlichen Kosten, die über 6000 € hinaus gehen, sondern bin knapp darunter – für mich ist es also vorteilhaft, mein Zweitstudium als Ausbildungskosten abzusetzen – das habe ich mit dem WISO steuer:Sparbuch 2019 für das Jahr 2018 durchgespielt, und die Kosten einmal als Fortbildungskosten und einmal als Ausbildungskosten angegeben – Ausbildungskosten ergeben eine höhere Steuererstattung. Da ich parallel in Vollzeit arbeite benötige ich auch keinen Verlustvortrag.


    Als ich heute mit einem Freund über das Thema gesprochen habe, sind bei mir Zweifel aufgekommen, ob das überhaupt korrekt ist. Hier im Forum gibt es auch Beiträge von 2012, in denen darauf hingewiesen wird, dass der Werbungskostenabzug vorrangig ist.


    Nun bin ich mir nicht sicher, wie ich damit umgehen soll. Gilt die Aussage aus dem Jahr 2012 noch oder kann man gemäß der aktuellen Rechtslage ein Zweitstudium weiterhin als Ausbildung betrachten? Letztlich ist es in meinem Fall ja dasselbe Studienfach wie im Erststudium. Muss ich mich beim Finanzamt melden und ggf. die Steuererklärung für das Jahr 2017 nochmal neu einreichen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe

    leichtmatrose

  • Vielen Dank schon mal! Das heißt, ich mache mich nicht strafbar, wenn ich mein Zweitstudium so in der Steuererklärung so angebe, solange das Finanzamt das so akzeptiert, oder? Und wäre das nach erfolgtem Steuerbescheid rechtskräftig oder könnte das Finanzamt das nochmal wieder aufrollen und mich auffordern die Differenz zurückzuzahlen?

  • Vielen Dank schon mal! Das heißt, ich mache mich nicht strafbar, wenn ich mein Zweitstudium so in der Steuererklärung so angebe, solange das Finanzamt das so akzeptiert, oder? Und wäre das nach erfolgtem Steuerbescheid rechtskräftig oder könnte das Finanzamt das nochmal wieder aufrollen und mich auffordern die Differenz zurückzuzahlen?

    Keine Rechtsberatung, aber ein Bekannter von mir hat ein Schauspielstudium abgesetzt, das ging zunächst durch. Da er aber dann innerhalb von ich glaub 5 Jahren ... oder 3? ... keine signifikanten Einnahmen hatte, die sich irgendwie mit dem Studium ein Einklang bringen ließen (er hatte in seinem festen job weitergearbeitet und fast nur low budget Drehtage und kaum Theaterjobs, so dass das als "hobby" gewertet wurde), musste er kräftig zurückzahlen. Hat ihn ziemlich kalt erwischt.

    Aber in deinem Fall ist es ja das selbe Studienfach, und zu erkennen ob es Aus- oder Weiterbildung ist sollte der Prüfer/die Prüferin selbst hinbekommen. Daher kann ich mir gut vorstellen dass es da nicht so heikel ist, und ein Bescheid dann nicht mehr so leicht nachträglich umgeändert werden kann. Ist aber nur ne Vermutung.

    • Offizieller Beitrag

    Kosten für Zweitstudium als Sonderausgaben möglich?

    Das EStG hat sich insoweit nicht geändert: § 10 Absatz 1 Satz 1 EStG


    Es geht bei solchen Diskussionen übrigens um das Geld aller Steuerzahler, das sollte man sich immer vor Augen halten.