Guten Morgen,
wir führen als steuerliches Kleinunternehmen im Nebenerwerb eine Wohnmobilvermietung. Nun schließen wir im Dezember 2020 bereits Verträge über Anmietungen im nächsten Jahr. Die Mieter leisten innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss eine Anzahlung. Beispiel
Mietvertragsabschluss am 01.12.2020 über Anmietung im Juli 2021. Kosten 1000 €
Anzahlung in Höhe von 250 € wird zu 07.12.2020 geleistet.
Restbetrag in Höhe von 750 € wird im Juni 2021 geleistet
Wie muss das steuerlich berücksichtigt werden? Verbuche ich in der EÜR für 2020 die Anzahlung von 250 Euro und nächstes Jahr, in der EÜR für 2021, die restlichen 750 € oder verbuche ich in 2020 gar nichts und dafür erst nach Erhalt der Restzahlung, also in der EÜR für 2021, den Gesamtbetrag?
Oder hat man in diesem Falle eine Wahlmöglichkeit?
Vielen Dank und schöne Grüße
Thomas