Ich habe folgende Frage: Ich habe Mitte 2018 eine selbsstständige Tätigkeit als Freiberufler aufgegeben. Das Finanzamt fordert von mir nun den Wechsel von der Einnahmeüberschussrechnung zum Betreibsvermögensausgleich. Aus der damaligen beruflichen Tätigkeit gab es mit der Aufgabe kein Betriebsvermögen. Parallel hatte und habe ich noch ein zweites Gewerbe als Selbstständiger/Freiberufler laufen. Die Jahreserträge aus beiden Gewerben lagen unter 50.000 Euro. Das FA schreibt nun in Bezug auf die EST-Erklärung 2018: "Es liegen keine Hinzu-und Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart vor." Man bittet um Darstellung der Ermittlung und Übersendung der entsprechenden Unterlagen. Was muss ich tun?
Betriebsaufgabe
- Fritzi14
- Unerledigt