WEG mit Heizkostenabrechnung ista - wie verbuche ich Zählermieten für WWZ und KWZ?

  • Hallo Zusammen,


    als neuer Verwalter einer kleinen WEG, die zum 01.03.20 gegründet wurde, versuche ich mich dieses Jahr an der gesamten Buchhaltung, was auch schon ziemlich gut funktioniert. Allerdings gibt es da noch ein paar Punkte, die ich nach und nach lösen muss.


    Wir haben aktuell die ista als Dienstleister für die Heizkosten-Abrechnung. Alle anderen Kosten habe ich dort schon rausgenommen und will diese selbst abrechnen.


    Meine Fragen: Auf welche Konten buche ich die ganzen Kosten, die ista uns verrechnet

    • Heizöleinkauf - 4500 oder ist das nur der Fall, wenn ich Heizkosten selbst abrechne? Oder muss ich das auf 4599 (Heizkosten direkt zuordnen) buchen?
    • Miete Heizkostenverteiler
    • Miete Warmwasserzähler
    • Miete Kaltwasserzähler
    • Ablesekosten
    • Liegenschaftsgebühr

    Weitere grundsätzliche Frage: Werden Zähler-/Ablesekosten etc. nach Heizkostenschlüssel verteilt oder gelten dort andere Zuordnungen?


    Freue mich über eure Hilfe und Hinweise

  • Alle anderen Kosten habe ich dort schon rausgenommen

    Was meinst du damit? Welche Kosten hast du bei Ista rausgenommen?


    Die Messdienstleister wie Ista (diese werden auch Gelddruckmaschinen genannt;)) machen auch komplette Abrechnungen, nur halt keine WEG.

    Je nach Vertrag macht der MDL (Messdienstleister) z. B. die Heizkosten. Dann musst du alles was unter Heizung läuft, ab Konto 4500, denen melden. Sollten die, wovon ich ausgehe, die Zählerstände an WMZ oder HKV ablesen, dann können die die Heizkostenabrechnung machen.


    Dann musst du nur die Nebenkostenabrechnung erstellen und die Gesamtheizkosten laut Ista den Mietern "weiterberechnen". Das heißt aber auch, dass du z. B. unter 4500 keine Brennstoffkosten buchen darfst, denn die hast du an Ista gemeldet. Die Mietkosten für Messgeräte werden dir zwar von dem MDL in Rechnung gestellt, die sind aber in der Heizkostenabrechnung bereits enthalten.


    Wenn du also von einem MDL die Abrechnung machen lässt, dem alle Kosten für Brennstoff, Kaminkehrer, Heizungswartung usw. meldest, bleibt das fern einer Nebenkostenabrechnung.


    Da ich keine WEG mache, kann ich dir nicht sagen, wie du den Kram buchen musst.

  • Danke erstmal. Zur ersten Frage: Ich lasse von ista nur die Heizkostenabrechnung machen, alle anderen Nebenkosten rechne ich selbst ab.


    Die Heizölkosten soll ich also nicht auf 4500 buchen. Aber was wäre dann ein geeignetes Konto? Das ist mir nach wie vor nicht klar

  • Hallo zusammen,

    wir lassen auch über einen externen Dienstleister unsere Heizkostenabrechnung erstellen.
    Ich buche aber nicht die erstellte Heizkostenabrechnung als ganzes, sondern, damit mein Bank-Konto-Stand auch stimmt, alles einzeln.

    Also z.B. die gesamte Stadtwerke-Abrechnung als aufgeteilte Bank-Konto-Buchung: Gas auf 4500, die anderen Posten wie Strom und Wasser usw. auf die speziellen Konten; für den Heizungsstrom habe ich mir ein Konto 4081 angelegt, und ziehe diesen Wert vom Allgemeinstrom ab.

    Die Posten Miete HKV, Prüfung RWM, SR HK-Abrechnung usw. die ja vom externen Dienstleister auch über das Bankkonto abgebucht werden, buche ich über das Konto 4511 Service-Kosten Heizanlage.

    Unter Kostenverteilung -> Angaben zur Heizkostenabrechnung ordne ich dann die vom Dienstleister ermittelten Werte den einzelnen Mietern zu.
    Dann stimmten die ganzen Werte in der Nebenkostenabrechnung.
    Viele Grüße pum

  • Was die WEG und die Abschläge für Stadtwerke und Co angeht, habe ich schon einmal eine Anleitung geschrieben, die ohne Verrechnungskonten auskommt. Das passt dann mit der Abrechnung des externen Dienstleisters zusammen.


    Damit stimmen auch die Bankkonten (jederzeit).

  • Ich buche aber nicht die erstellte Heizkostenabrechnung als ganzes,

    Warum machst du denn die HKA nicht direkt selbst, wenn du alles sowieso einbuchst?

    Nun ja, weil ich die HKV und andere Zähler nicht selbst auslese. Und die Geräte sind halt gemietet von dem externen Dienstleister. Machbar wäre das theoretisch, wenn man immer vor Ort wäre ;)
    Ich benutze ja den Hausverwalter mehr buchhalterisch. Und zusätzlich natürlich für die NK-Abrechnung, was aber ohne Buchhaltung nicht geht. Mir fehlt in dem Programm die doppelte Buchführung, das würde einiges erleichtern.

  • Wie machst Du denn die Buchhaltung dazu? MIt einem anderen Programm?

    Ich gehe davon aus, dass du keine WEG machst, oder ?

    Ich nehme den Normalfall, dass ein Objekt abzurechnen ist. Egal welche Anzahl Wohneinheiten auch ob ein Messdienstleister die Heizkosten abrechnet, was brauchst du da für eine Buchhaltung.


    Du gibst deine Belege, die in einem Ordner übers Jahr gesammelt werden, in den HV ein. Sollten Zählerstände vorliegen, diese ebenfalls und wenn ein MDL die Heizkostenabrechnung macht, dann halt die ausgestellten Kosten der Mieter in die NK eingeben.


    Mehr mache ich nicht, dafür brauche ich keine Buchhaltung, schon gar nicht ein Programm.


    Sollte es bei dir so sein, erstelle die BK und du kannst dich entspannen. Oder du sagst uns, warum du eine BUH brauchst.

  • Nein, ich mache keine WEG. Ich habe ein MFH mit 7 Wohneinheiten.
    Ich mache das genauso wie Du, Errjot.
    Für mich ist das gleichzeitig Buchhaltung. Vieleicht ist mein Begriff nicht gut gewählt, sorry dafür.

  • Vieleicht ist mein Begriff nicht gut gewählt, sorry dafür.

    Das ist doch kein Problem. Nur wenn man am anderen "Ende" sitzt und versucht sich da reinzudenken, dann sind manche Begrifflichkeiten irgendwie richtig zu deuten.


    Aber das ist ja jetzt erledigt. Man kann ja auch als "normaler" Vermieter einige buchhalterische Daten schon rauslesen.

  • Es gibt da so nette kleine Video-Anleitungen, wie man die Heizkostenabrechnung über Ablesedienst verbucht.


    -> Vorarbeiten

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    -> Abrechnung

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  • Ich buche aber nicht die erstellte Heizkostenabrechnung als ganzes,

    Warum machst du denn die HKA nicht direkt selbst, wenn du alles sowieso einbuchst?

    Nun ja, weil ich die HKV und andere Zähler nicht selbst auslese. Und die Geräte sind halt gemietet von dem externen Dienstleister. Machbar wäre das theoretisch, wenn man immer vor Ort wäre ;)
    Ich benutze ja den Hausverwalter mehr buchhalterisch. Und zusätzlich natürlich für die NK-Abrechnung, was aber ohne Buchhaltung nicht geht. Mir fehlt in dem Programm die doppelte Buchführung, das würde einiges erleichtern.

    Also ich kann Dir sagen, das obwohl der HV keine Doppik beherrscht, man alle Buchungsvorgänge darstellen kann. Ggfs. muss man mal über Verrechnungskonten buchen, aber es geht.

    Leider habe ich nicht ganz verstanden , was genau dein Buchungsproblem mit Bankkonten ist.

    Vielleicht erklärst Du nochmal genauer, Screenshot helfen auch.

    Und der Musterfall ist prima um damit rumzutesten...

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • also ich habe ja kein Problem damit, aber der eigentliche Ersteller des Posts wohl.