Arbeitszimmerkosten jährlich, wie Aufteilung wegen Steuersätze

  • Hallo liebe MB Experten,


    bei dem Versuch der diesjährigen Berechnung der Arbeitszimmerkosten weigert sich mein leider mein Gehirn und ich hoffe, ihr könnt mir mit einem kleinen Klaps auf den Hinterkopf weiterhelfen.


    Einen prozentualen Teil der Hauskosten darf ich als Arbeitszimmer abziehen. Da ich nach Zuflussprinzip arbeiten muss, habe ich bisher immer die tatsächlich gezahlten gezahlten Erstattungen und Abschläge je Postion ermittelt, dann zu einer Gesamtsumme gerechnet und davon den prozentualen Teil ermittelt.


    Dabei gibt es Kosten ohne Steuern (z.B. Grundsteuer), dann Kosten mit voller Mehrwertsteuer (z.B. Strom) und Kosten mit verminderter Mehrwertsteuer (Trinkwasser). Am Ende hatte ich zum Jahresende drei Buchungen für die Arbeitszimmerkosten, je nach Steuersatz.


    Diese Rechnerei war eigentlich schon kompliziert genug. Nun stehe ich auf dem Schlauch wegen der Steuersenkung im zweiten Halbjahr und frage mich:


    Muss man berücksichtigen, wann tatsächlich welche Zahlung erfolgt war? Denn die Erstattungen und Nachzahlungen erfolgen meist im Januar oder Februar, danach werden nur noch Abschläge abgebucht.


    Oder kann ich mir das sparen und ermittele ich dann wie früher einen Gesamtbetrag, den ich dann zu 50% mit dem vollen und zu 50% mit dem verminderten Steuersatz buche?


    Danke für eure Geduld beim Lesen und ich hoffe, dass ich mein Problem verständlich darlegen konnte.


    Habt einen schönen Tag.

  • Der Steuersatz hängt bei Vorauszahlungen im Endeffekt vom Leistungszeitpunkt ab und der ist bei Dauerleistungen wie Strom etc. (auch bei monatlicher Zahlung) mit dem Ende des Bezugs gegeben. Davon hängt dann der Steuersatz ab - Ende am 31.12. bedeutet insgesamt 16%, Ende 1.1.2021 = 19%.

    Deine Frage ist daher nicht allgemein mit ja oder nein zu beantworten. Warte doch ab, bis die Endabrechnungen vorliegen, dann siehst du, ob die Versorger mit 16 oder 19% insgesamt berechnen.

  • Also ich werde die Zahlungen für Energiekosten auch auf zwei Buchungen trennen 16 und 19%, ebenso Telefon/Internet, Mietkosten kann ja zusammen bleiben nehme ich mal an dass Du bei der Wohnung keine ausgewiesene MWST hast.


    Für die Posten mit Märchensteuer nimmste im Dezember die gezahlten Abschläge und nimmst pro Monat die dort gültige Steuer.

    UstVoranmeldung in 01/21 kannst trotzdem machen. Wenn die Endgültigen Rechnungen vorliegen, machst in dem Monat wo Du konkrete Zahlen hast eine Korrekturbuchung, die fehlende oder zuviel abgezogene MWST wird dann in dem Monat von der Vorsteuer abgezogen oder dazugenommen.