Gutschriften zur Abrechnung von Provisionen

  • Hallo zusammen hier im Forum,


    ich habe schon sehr lange immer nur "mitgelesen" und eigentlich immer eine Antwort auf meine Frage hier im Forum gefunden. Nun wird es jedoch auch für mich mal Zeit einen eigenen Beitrag zu schreiben.


    Leider stehe ich aktuell vor einem Problem, dass ich zwar theoretisch zu lösen weiß, jedoch einfach keine akzeptable Lösung in der Praxis finde.


    Meine Firma (UG, USt-pflichtig) möchte zur Vereinfachung der Geschäftsprozesse zukünftig auf das Gutschriftsverfahren im Sinne des Umsatzsteuergesetztes zur Bezahlung von Provisionen und IT-Freelancern umsteigen.


    In der Theorie sehr einfach: Mein Unternehmen erhält alle notwendigen Daten von unserem Lieferanten(Vermittler, Freelancer) und stellt eine Gutschrift mit allen notwendigen Informationen nach §14 Abs.4 UStG aus. Abhängig davon, ob der Lieferant USt-pflichtig ist oder nicht, wird diese ausgewiesen oder eben auch nicht.


    Das Problem stellt für mich nun die technische Umsetzung in „Mein Büro“ da. Ich habe heute bereits den telefonischen Support kontaktiert. Dieser verwies mich allerdings nur auf die Möglichkeit „Gutschriften“ an Kunden auszustellen. Dies ist ja ein ganz anderer Vorgang und darf eigentlich ja auch nicht mehr so bezeichnet werden, das ist mir aber egal.


    Hat jemand eine Idee wie ich nun Gutschriften im USt Sinne an Lieferanten mit „Mein Büro“ erstelle?


    Und wenn es nicht geht, kann mir jemand eine andere gute Software empfehlen, mit der so etwas möglich ist? Die Erstellung derartiger Gutschriften mit Excel etc. kommt für mich nicht in Frage, da dies nach GoBD nicht zulässig ist.



    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe, ich bin für jeden guten Tipp dankbar:)


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Das Problem stellt für mich nun die technische Umsetzung in „Mein Büro“ da. Ich habe heute bereits den telefonischen Support kontaktiert. Dieser verwies mich allerdings nur auf die Möglichkeit „Gutschriften“ an Kunden auszustellen. Dies ist ja ein ganz anderer Vorgang und darf eigentlich ja auch nicht mehr so bezeichnet werden, das ist mir aber egal.

    Im letzten Satz ziehst Du eine falsche Beurteilung über den allgemein genutzten Begriff Gutschrift im Vergleich zu einer speziellen Anwendung, in der Du jetzt. Solche Aussagenfallen zu lassen sind hier falsch und nicht angebracht.


    Mein Büro ist nicht ausgelegt auf das Gutschriftsverfahren.

    Kunde will Gutschriften erstellen, statt Rechnungen zu kriegen

    Buchung von Gutschriften?

    Honorarauszahlung buchen

    Provisionsgutschrift ausstellen und Provision überweisen

    Das Problem stellt für mich nun die technische Umsetzung in „Mein Büro“ da.

    Wenn Du mit einem Steuerbüro zusammenarbeitest, kannst Du die Eingangsrechnungen dazu mißbrauchen, zwecks Überweisung
    und die Gutschriftsrechnungen über angepasste Angebote darstellen. Mehr kann ich dazu nicht raten. Sämtliche internen Auswertungen und
    Statistiken bezüglich Allgemeine Geschäftsentwicklungen sind verfälscht.

  • SAMM

    Hat den Titel des Themas von „Erstellung einer Gutschrift an einen Lieferanten im Sinne von §14 Abs.2 UStG - z.B. zur Abrechnung von Provisionen“ zu „Gutschriften im Sinne von §14 Abs.2 UStG - z.B. zur Abrechnung von Provisionen“ geändert.
  • Hallo SAMM,


    vielen Dank für Deine schnelle und ausführliche Antwort. Bitte entschuldige, falls ich etwas falsches geschrieben habe, ich danke Dir für Deine Korrektur!

    Durch Deinen Verweis auf andere Threads hier im Forum habe ich mich jetzt doch noch ausführlich über die technischen Gegebenheiten in meinBüro informieren können.


    Das Gutschriftenverfahren scheint schon seit Jahren ein Thema zu sein, das Buhl einfach nicht angehen möchte... Genug Benutzer haben es ja bereits gefordert. Ich würde auch extra dafür bezahlen, wenn es die Option denn geben würde...


    Danke für den Tipp mit angepassten Angeboten, das ist rechtlich ja aber nicht wirklich das beste Verfahren und bringt ja auch unseren Täglichkeiten Geschäftsprozess durcheinander.


    Hast du eine Empfehlung für ein extra Programm (natürlich GoBD konform), dass ich nutzen kann, um die Gutschriften zu erstellen? Und diese könnte ich dann ja manuell als Eingangsrechnung in meinBüro anlegen.


    Noch einmal vielen Dank für Deine Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Hast du eine Empfehlung für ein extra Programm (natürlich GoBD konform), dass ich nutzen kann, um die Gutschriften zu erstellen? Und diese könnte ich dann ja manuell als Eingangsrechnung in meinBüro anlegen.

    Die Google Suche nach Gutschriftsverfahren ist nicht wirklich erfolgreich.

    Beschäftige BUHL mit der Anfrage, ob irgendein Programm aus deren Hause das liefert.

    Ich würde es mit dem StB absprechen, welche Anforderungen wirklich bestehen im Gegensatz zur Rechnungsstellung in Deinem Falle.

    Dass Rechnungen z.B. durchgehend nummeriert angelegt werden müssen, ist ja einsichtig. Bei Gutschriftsrechnungen finde ich nirgends parallele Aussagen. Kommt sicherlich auch auf den Umfang an.
    Eine billige und sichere Lösung, die definitiv GoBD konform ist, wäre einen 2. Mandanten anzulegen und die Rechnungen in der Optik angepasst zu mißbrauchen. Und als ER mit Dokumentenanhang im Hauptmandanten abzurechnen.

  • Hallo SAMM,


    Danke für Deine schnelle Antwort.

    Ich habe soeben dem Kundensupport von Buhl geschrieben, mal schauen was da kommt.


    Meiner Auffassung nach gelten für Gutschriften die gleichen Rahmenbedingungen, wie für Rechnungen. So verstehe ich zumindestens §14 Abs.4 UStG. Ich werde dieses Thema allerdings nochmal mit meiner StB besprechen.


    Danke für Deinen Tipp mit einem zweiten Mandanten. Wenn ansonsten nichts funktioniert, werde ich auf diese Lösung zurückgreifen (müssen).


    Ich bin gespannt auf Deinen Leitfaden. Mal schauen was da kommt :)


    Bis dahin schöne Weihnachtsfeiertage!

    • Offizieller Beitrag

    Es kann tatsächlich das Gutschriftsverfahren

    zur Auszahlung von Provisionen im Vorgang
    Rechnung erfolgreich praktiziert werden.

    Der Gutschriftabrechnung wird nicht ein Betrag zugeordnet, da MB nur Erlöskonten wie 8400 o.ä. EU Konten der Kategorie Einnahme zulässt.


    Vorteil des Verfahrens:

    1. Es können GoBG konforme Richtlinien eingehalten werden wie bei Rechnungen.
    2. Genutzt wird der Vorgang Gutschrift zur Erstellung von Gutschriftrechnungen.
    3. Es wird auf Grundlage der Gutschrift eine Überweisung erzeugt und der Betrag an den Mitarbeiter überwiesen.
    4. Es wird auf die korrekten Ausgabekonten gebucht. Der Zusammenhang zwischen Gutschriftsrechnung und Zahlungstatus ist gewährleistet-

    Vorgehensweise:

    1. In > Finanzen > Bank wird der Betrag nicht der Gutschrift zugeordnet, sondern direkt auf ein Ausgabekonto wie z.B. Verkaufsprovision oder auf jede andere Ausgabekategorie gebucht. Die Gutschriftnummer wird hier vermerkt.
    2. Es wird dennoch eine Verknüpfung zur Gutschrift erstellt über Splittbuchung:
      1. Splitt über null € verknüpft mit der Gutschriftrechnung.
      2. Splitt wird jedem beliebigen Ausgabekonto zugeordnet - hier im Falle Verkaufsprovision.
    3. Die Gutschriftsrechnung selbst wird nie direkt durch eine Zahlung ausgeglichen, bleibt also immer offen = rot.
      In der Gutschrift unter > Detail > Geleistete Zahlung steht der 1. Splitt. Daraus ist die Zuordnung der Auszahlung gegeben mit Datum der Auszahlung.
      Zur Erinnerung: Beträge werden hierbei nicht auf die Gutschrift gebucht werden, da dann nur auf Erlöskonten der Kategorie Einnahme wie 8400 etc gebucht würde.
    4. Die Vorlage Gutschrift (Mellodesign) ist die Vorlage unter den angebotenen Gutschriftvorlagen, die alle Minuszeichen ins Positive dreht. Man kann aber auch jede Vorlage der Gutschriften verwenden.
    5. Im Einleitungstext wird der Begriff Gutschriftsabrechnung o.ä. eingesetzt und der Steuerstatus des leistenden Empfängers mitgeteilt, z.B. ob Umsatzsteuerpflichtig oder Kleinunternehmer, falls die Vorlage nicht angepasst wird.
  • SAMM

    Hat den Titel des Themas von „Gutschriften im Sinne von §14 Abs.2 UStG - z.B. zur Abrechnung von Provisionen“ zu „Gutschriften zur Abrechnung von Provisionen“ geändert.